Wolfgang
10.03.2014, 11:53
Auszug aus dem Staatsanzeiger für die Freie Stadt Danzig, Nr.23, 02.03.1938:
Nr.77 Aufhören der Berufstätigkeit einer Hebamme.
Aufgrund des Gesetzes über die Altersversorgung der Hebammen vom 18.12.1935 (G.Bl. S.30/36) ist der Hebamme Frau Gertrund Klodda, geb. Rafalski aus Danzig-Brösen vom 1.2.1938 ab eine Altersversorgung gewährt worden.
Mit dem Bezug der Altersversorgung darf die vorgenannte Hebamme ihren Beruf nicht mehr ausüben.
Danzig, den 21. Februar 1938
Der Senat der Freien Stadt Danzig
Abteilung für Gesundheitswesen und Bevölkerungspolitik
Nr.77 Aufhören der Berufstätigkeit einer Hebamme.
Aufgrund des Gesetzes über die Altersversorgung der Hebammen vom 18.12.1935 (G.Bl. S.30/36) ist der Hebamme Frau Gertrund Klodda, geb. Rafalski aus Danzig-Brösen vom 1.2.1938 ab eine Altersversorgung gewährt worden.
Mit dem Bezug der Altersversorgung darf die vorgenannte Hebamme ihren Beruf nicht mehr ausüben.
Danzig, den 21. Februar 1938
Der Senat der Freien Stadt Danzig
Abteilung für Gesundheitswesen und Bevölkerungspolitik