Hans-Joerg +, Ehrenmitglied
03.05.2008, 16:19
Flug fällt aus: Airlines in der Pflicht
Luftverkehr: Eine Fluggesellschaft muss Ihren Passagieren mit Essen und Unterkunft versorgen, wenn ein Flug ausfällt ( etwa durch Annullierung und große Verspätung) und sich dadurch die Rückreise verzögert. Das entschied das Koblenzer Oberlandesgericht (OLG ,Az. 10 U 385/07 ) . Die Klägerin hatte bei der Billig- Airline Ryanair eien Rückflug aus Spanien zum Flughafen Hahn gebucht. Der Flug wurde aber wegen Nebel storniert und die Urlauberin konnte erst 2 Tage später fliegen.
Währenddessen betreute Ryanair die Passagiere nicht.
Zu Unrecht:. Denn einer EU- Verordnung zufolge müssen Fluggesellschaften in solchen Fällen Essen, Getränke und notfalls eine Unterkunft zur Verfügung stellen , erklärten die Richter
Aus ADAC motowelt
Viele Grüße
Hans-Jörg
Luftverkehr: Eine Fluggesellschaft muss Ihren Passagieren mit Essen und Unterkunft versorgen, wenn ein Flug ausfällt ( etwa durch Annullierung und große Verspätung) und sich dadurch die Rückreise verzögert. Das entschied das Koblenzer Oberlandesgericht (OLG ,Az. 10 U 385/07 ) . Die Klägerin hatte bei der Billig- Airline Ryanair eien Rückflug aus Spanien zum Flughafen Hahn gebucht. Der Flug wurde aber wegen Nebel storniert und die Urlauberin konnte erst 2 Tage später fliegen.
Währenddessen betreute Ryanair die Passagiere nicht.
Zu Unrecht:. Denn einer EU- Verordnung zufolge müssen Fluggesellschaften in solchen Fällen Essen, Getränke und notfalls eine Unterkunft zur Verfügung stellen , erklärten die Richter
Aus ADAC motowelt
Viele Grüße
Hans-Jörg