Wolfgang
03.02.2015, 20:28
Schönen guten Abend,
heute wurde vom Statistischen Bundesamt eine auf einem Mikrozensus basierende Auswertung veröffentlicht (https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/zdw/2015/PD15_006_p002.html;jsessionid=33B4A088440FB6CCEB22 10413417408E.cae3), nach der 2,5 Millionen Familien in Deutschland einen "Migrationshintergrund" haben. Mich interessierte nun die Frage, wer eigentlich ganz konkret diesen "Migrationshintergrund" aufweist. Aus diesem Grund stellte ich heute Nachmittag dem Statistischen Bundesamt folgende Fragen:
Nach welchem Zeitraum bzw. nach wievielen Generationen erlischt für einen Einwohner bzw. eine Familie der Migrationshintergrund?
Zählen Bürger und Familien die direkt nach dem Krieg aus früheren deutschen Gebieten flohen oder vertrieben wurden, die also VOR den Spätheimkehrern kamen, zu Einwohnern mit Migrationshintergrund?
Zählen Staatsbürger aus dem früheren Freistaat Danzig, die nach dem Krieg nicht Deutsche waren, sondern lediglich den Status "einem Deutschen gleichgestellt" erhielten, zu den Einwohnern mit Migrationshintergrund? Wie verhält es sich mit deren Nachkommen?
Vollkommen perplex erhielt ich bereits nach einer guten Stunde eine außerordentlich ausführliche Antwort aus der ich einige Teile zitiere:
=== Zitat Anfang ===
Bei der Bestimmung des Migrationshintergrundes
wird nur die Zuwanderung auf das Gebiet der heutigen Bundesrepublik ab 1950 berücksichtigt. Zuwanderung vor 1950 betraf die kriegsbedingte Vertreibung während des und unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg. [...]
werden auch die Nachkommen der Zuwanderer berücksichtigt, die bereits in der Bundesrepublik geboren sind. [...]
wird für alle Ausländer und für alle Eingebürgerten ein Migrationshintergrund unterstellt. [...]
Diese Annahmen lassen sich zur folgenden Definition von Menschen mit Migrationshintergrund zusammenfassen:
Zu den Menschen mit Migrationshintergrund zählen „alle Ausländer und eingebürgerte ehemalige Ausländer, alle nach 1949 als Deutsche auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Zugewanderte, sowie alle in Deutschland als Deutsche Geborene mit zumindest einem zugewanderten oder als Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil.“.
Dies bedeutet, dass in Deutschland geborene Deutsche einen Migrationshintergrund haben können, sei es als Kinder von (Spät-)Aussiedlern, als ius soli-Kinder ausländischer Eltern oder als Deutsche mit einseitigem Migrationshintergrund. Dieser Migrationshintergrund leitet sich dann ausschließlich aus den Eigenschaften der Eltern ab. Die Betroffenen können diesen Migrationshintergrund aber nicht an ihre Nachkommen „vererben“.
=== Zitat Ende ===
Kurz zusammengefasst heißt das:
Wer vor 1950 aus den früheren Ostgebieten in das Nachkriegs-Deutschland kam, hat keinen Migrationshintergrund. Auch dessen Kinder nicht.
Wer danach als Spätaussiedler kam, hat einen Migrationshintergrund. Dessen in Deutschland geborene Kinder ebenfalls. Die Enkel jedoch nicht mehr.
Interessant bzw. bemerkenswert ist das insofern, als somit Danziger/innen die nach 1949 ihre Heimat verlassen mussten, wie alle in Deutschland lebenden Ausländer -ob sie nun aus Europa, Asien, Afrika oder sonstwo herkommen- amtlicherseits einen "Migrationshintergrund" zugewiesen bekommen. Der zählt zwar nur für die Statistik, aber erstaunlich ist das trotzdem.
Schöne Grüße aus dem Werder
Wolfgang
heute wurde vom Statistischen Bundesamt eine auf einem Mikrozensus basierende Auswertung veröffentlicht (https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/zdw/2015/PD15_006_p002.html;jsessionid=33B4A088440FB6CCEB22 10413417408E.cae3), nach der 2,5 Millionen Familien in Deutschland einen "Migrationshintergrund" haben. Mich interessierte nun die Frage, wer eigentlich ganz konkret diesen "Migrationshintergrund" aufweist. Aus diesem Grund stellte ich heute Nachmittag dem Statistischen Bundesamt folgende Fragen:
Nach welchem Zeitraum bzw. nach wievielen Generationen erlischt für einen Einwohner bzw. eine Familie der Migrationshintergrund?
Zählen Bürger und Familien die direkt nach dem Krieg aus früheren deutschen Gebieten flohen oder vertrieben wurden, die also VOR den Spätheimkehrern kamen, zu Einwohnern mit Migrationshintergrund?
Zählen Staatsbürger aus dem früheren Freistaat Danzig, die nach dem Krieg nicht Deutsche waren, sondern lediglich den Status "einem Deutschen gleichgestellt" erhielten, zu den Einwohnern mit Migrationshintergrund? Wie verhält es sich mit deren Nachkommen?
Vollkommen perplex erhielt ich bereits nach einer guten Stunde eine außerordentlich ausführliche Antwort aus der ich einige Teile zitiere:
=== Zitat Anfang ===
Bei der Bestimmung des Migrationshintergrundes
wird nur die Zuwanderung auf das Gebiet der heutigen Bundesrepublik ab 1950 berücksichtigt. Zuwanderung vor 1950 betraf die kriegsbedingte Vertreibung während des und unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg. [...]
werden auch die Nachkommen der Zuwanderer berücksichtigt, die bereits in der Bundesrepublik geboren sind. [...]
wird für alle Ausländer und für alle Eingebürgerten ein Migrationshintergrund unterstellt. [...]
Diese Annahmen lassen sich zur folgenden Definition von Menschen mit Migrationshintergrund zusammenfassen:
Zu den Menschen mit Migrationshintergrund zählen „alle Ausländer und eingebürgerte ehemalige Ausländer, alle nach 1949 als Deutsche auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Zugewanderte, sowie alle in Deutschland als Deutsche Geborene mit zumindest einem zugewanderten oder als Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil.“.
Dies bedeutet, dass in Deutschland geborene Deutsche einen Migrationshintergrund haben können, sei es als Kinder von (Spät-)Aussiedlern, als ius soli-Kinder ausländischer Eltern oder als Deutsche mit einseitigem Migrationshintergrund. Dieser Migrationshintergrund leitet sich dann ausschließlich aus den Eigenschaften der Eltern ab. Die Betroffenen können diesen Migrationshintergrund aber nicht an ihre Nachkommen „vererben“.
=== Zitat Ende ===
Kurz zusammengefasst heißt das:
Wer vor 1950 aus den früheren Ostgebieten in das Nachkriegs-Deutschland kam, hat keinen Migrationshintergrund. Auch dessen Kinder nicht.
Wer danach als Spätaussiedler kam, hat einen Migrationshintergrund. Dessen in Deutschland geborene Kinder ebenfalls. Die Enkel jedoch nicht mehr.
Interessant bzw. bemerkenswert ist das insofern, als somit Danziger/innen die nach 1949 ihre Heimat verlassen mussten, wie alle in Deutschland lebenden Ausländer -ob sie nun aus Europa, Asien, Afrika oder sonstwo herkommen- amtlicherseits einen "Migrationshintergrund" zugewiesen bekommen. Der zählt zwar nur für die Statistik, aber erstaunlich ist das trotzdem.
Schöne Grüße aus dem Werder
Wolfgang