Schwalbengasse8
18.02.2015, 20:10
Gute Tag allerseits,
ich möchte beim "Standesamt1" in Berlin zwei Geburts- und eine Heiratsurkunde in beglaubigter Kopie erbitten (Vater geb. 1913 und Großvater geb. 1876).
Könnt Ihr mir bitte weiterhelfen, welches Standesamt damals (1876 bis 1913) in Danzig zuständig war? Vielleicht gab es ja auch nur ein Standesamt. Vater wohnte in der Großen Schwalbengasse 8 und wurde in St. Barbara getauft. Geheiratet hat er in der Nikolaikirche.
Schon jetzt herzlichen Dank für Eure Hilfe.
P.S. von den polnischen Behörden ( Archiwum Państwowe w Gdańsku) bekomme ich seit 6 Monaten leider keine Antwort obwohl ich die Gebührenrechnung sofort beglichen hatte.
Standesamt1 sagt:
Nach § 72 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes werden Personenstandsregister aus Gebieten, in denen ein deutscher Standesbeamter nicht mehr tätig ist, vom Standesamt I in Berlin ersatzweise fortgeführt.
Aus dem Bestand der in diesem Zusammenhang beim Standesamt I in Berlin geführten Urkundensammlung aus den ehemaligen deutschen Gebieten können auch weiterhin Geburts- und Eheurkunden bzw. beglaubigte Ablichtungen ausgestellt werden sowie Kopien aus Sterbeeinträgen.
Die Registersammlung umfasst Personenstandsregister von nahezu 1400 Standesämtern. Auch aus diesen Registern können Urkunden ausgestellt werden. Zur Ermittlung des einzelnen Personenstandsfalles muss jedoch zunächst die korrekte Bezeichnung des Standesamts, welches zum Zeitpunkt des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) örtlich zuständig war, ermittelt werden, insbesondere weil zu diesen Unterlagen zum größten Teil keine Namenverzeichnisse existieren.
ich möchte beim "Standesamt1" in Berlin zwei Geburts- und eine Heiratsurkunde in beglaubigter Kopie erbitten (Vater geb. 1913 und Großvater geb. 1876).
Könnt Ihr mir bitte weiterhelfen, welches Standesamt damals (1876 bis 1913) in Danzig zuständig war? Vielleicht gab es ja auch nur ein Standesamt. Vater wohnte in der Großen Schwalbengasse 8 und wurde in St. Barbara getauft. Geheiratet hat er in der Nikolaikirche.
Schon jetzt herzlichen Dank für Eure Hilfe.
P.S. von den polnischen Behörden ( Archiwum Państwowe w Gdańsku) bekomme ich seit 6 Monaten leider keine Antwort obwohl ich die Gebührenrechnung sofort beglichen hatte.
Standesamt1 sagt:
Nach § 72 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes werden Personenstandsregister aus Gebieten, in denen ein deutscher Standesbeamter nicht mehr tätig ist, vom Standesamt I in Berlin ersatzweise fortgeführt.
Aus dem Bestand der in diesem Zusammenhang beim Standesamt I in Berlin geführten Urkundensammlung aus den ehemaligen deutschen Gebieten können auch weiterhin Geburts- und Eheurkunden bzw. beglaubigte Ablichtungen ausgestellt werden sowie Kopien aus Sterbeeinträgen.
Die Registersammlung umfasst Personenstandsregister von nahezu 1400 Standesämtern. Auch aus diesen Registern können Urkunden ausgestellt werden. Zur Ermittlung des einzelnen Personenstandsfalles muss jedoch zunächst die korrekte Bezeichnung des Standesamts, welches zum Zeitpunkt des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) örtlich zuständig war, ermittelt werden, insbesondere weil zu diesen Unterlagen zum größten Teil keine Namenverzeichnisse existieren.