Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : FN Bauer
Ute Marianne
01.07.2016, 09:01
Hallo Mitforscher,
Wie kann ich vorgehen?
Ich suche für einen Verwandten den leiblichen Großvater. Die Großeltern waren aber nie verheiratet.Kann ich da im Standesamt die Geburtsurkunde anfordern Jhrg.1928. Ich habe die Vollmacht des Enkels.
Der Opa soll in Langfuhr geboren sein. Auf den mir vorliegenden Dokumenten ist aber keine Registernummer angegeben.
Es geht um Arno Bauer .
Vielen Dank für Denkanstöße und Tipps.
Ute
Inge-Gisela
02.07.2016, 20:20
Hallo Ute,
ich habe hier zwar auch keine Erfahrung. Ich würde jedenfalls das Standesamt (kommt da auch das Archiv in Danzig infrage?) anschreiben und dann weitersehen, was sie benötigen. Es kann ja nicht schaden, eine Vollmacht beizufügen. Malgorzata kennt sich z.B. in solchen Dingen bestens aus. Vielleicht wollen sie anschließend noch eine Kopie der Legitimation, wie z.B. Personalausweis des Bekannten.
LG Inge-Gisela
Ute Marianne
02.07.2016, 21:16
Hallo Inge,
Geburten Jahrgang 28 sind noch im Standesamt. Perso und Vollmacht habe ich aber die Großeltern waren nie verheiratet. Der Sohn hatte den Nachnamen der Mutter.
Ich denke Herr Bartoszewicz wird da nicht mitspielen .
Gruß Ute
Hallo Ute,
die Geburtsurkunde des Opas kann entweder ein direkter Nachfahre oder ein regulär Beauftragter/Bevollmächtigter anfordern. Beim Jahrgang 1928 würde ich persönlich das Standesamt anschrieben (mit dem Hinweis auf Langfuhr!). Als Unterlagen benötigst du möglichst 'alle' Angaben zum Großvater, eine Kopie der Vollmacht, eine Kopie deines Personalausweises. Und eigentlich sollte die Anfrage per Brief auf polnisch erfolgen. Du kannst natürlich auch dein Glück per Mail bei krzysztof.bartoszewicz@gdansk.gda.pl versuchen. Ich habe solche Anfragen eigentlich immer mit einer Anmerkung versehen, dass die entstehenden Kosten bis zu einer Höhe von xx übernommen werden.
Eigentlich sind die Fristen für Geburtsdokumente von 100 auf 80 Jahre herab gesetzt worden. Ich denke aber mal, dass die entsprechenden register-Bände noch nicht vom Standesamt ins Staatsarchiv gewandert sind. Notfalls musst du die Anfrage ein zweites Mal absetzen.
Viele Grüße
Peter
Ute Marianne
02.07.2016, 22:29
HAllo Peter,
Die Geburten sind nach wie vor 100 Jahre dicht. Ich werde mal mein Glück bei Herrn Bartoszewicz versuchen. Gruß Ute
Hallo Ute,
danke, ja, da hast du natürlich Recht! Nach dem neuen polnischen Personenstandsgesetz gelten ab dem 1.1.2015 in Polen folgende Fristen:
o Geburtseinträge: Sperrfrist von 100 Jahren (wie früher)
o Heirats - und Sterbeeinträge: 80 Jahre (waren früher auch 100 Jahare).
Sind diese Fristen vorbei können/sollen die Register an die Archive abgegeben werden.
Das stand hier im Forum bereits mal - ich habe nur den Link nicht mehr gefunden.
Viele Grüße
Peter
Ute Marianne
02.07.2016, 23:12
HAllo Peter,
Ich habe eine Anfrage ans Standesamt Danzig abgeschickt. Mit Vollmacht und Personalausweisen .
Gruß Ute
Hallo Ute,
ich drücke dir die Daumen.
Viele Grüße
Peter
Inge-Gisela
02.07.2016, 23:25
Hallo Ute,
ich wünsche Dir dazu Erfolg :-)
Inge
Ute Marianne
02.07.2016, 23:29
HAllo ihr Lieben,
Ich werde dann berichten was ich bekommen habe.
Gruß Ute
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