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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Aufgabengebiet eines Strafanstaltinspektors



Wolfgang
20.07.2016, 10:06
Guten Morgen,

in der Danziger Strafanstalt Schießstange waren in der Administration/Verwaltung außer dem Direktor, dem Vorstand, einem Rentmeister auch drei Strafanstaltsinspektoren tätig. Einer dieser Inspektoren beging 1943 nach langjährigem Dienst im Alter von 53 Jahren in seiner Dienstwohnung auf Schießstange Suizid.

Die Gründe für diese Selbsttötung werden nicht mehr erfahrbar sein. Aber es ist nicht ausgeschlossen, dass sie mit seinem Dienst in der Strafanstalt zusammenhängen.

Deswegen einige Fragen zu Schießstange und zu den Aufgaben eines Strafanstaltinspektors:

- Welche Gefangenen wurden nach Schießstange eingeliefert, welche kamen in ein KZ?
- wurden Untersuchungshäftlinge in der Strafanstalt (verschärft) verhört?
- wurden alle Häftlinge auf richterlichen Beschluss eingewiesen?
- welche Tätigkeiten gerhörten zu den Aufgaben eines Inspektors (neben Aktenführung, Korrespondenz, "Verwaltung" der Häftlinge)

Wer kennt evtl. weiterführende Fachliteratur oder -artikel? Ich nehme an, dass zu diesem Zeitpunkt auch in anderen deutschen Strafanstalten ähnliche Organisationsstrukturen vorhanden waren.

Schöne Grüße aus dem Werder
Wolfgang

love danzig
20.07.2016, 10:56
Hallo Wolfgang,guten Morgen,
schwieriges Thema,viele Polen ,die am 1.9 1939 in der Viktoria Schule interniert wurden kamen zum Aufbau in das Kz Stutthof,es waren aber auch Polen darunter die nach Schießstange gebracht wurden,sie hatten wohl auch eine kriminelle Vergangenheit.Nicht Selten wurden sie Kapos in Stutthof.Meines Wissens war Schießstange auch ein Sondierungsgefängniß ,eine Art--Untersuchungshaft,die Gefangenen wurden nach einer gewissen Zeit verlegt.
Durch meine langen Gespräche mit einen Danziger Museums Kurator,konnte ich über meine Familie,aber auch über die Situation in dieser Zeit sehr viel erfahren.
Grüsse Roman

love danzig
20.07.2016, 11:24
Hallo wolfgang,
wie ich schon geschrieben habe,standen mehrere meiner Familienmitglieder ,im Sonderfahndungs Buch --Polen und Danzig.Ob es für manche Personengruppen ein richterlichen Beschluss gab,das bezweifel ich doch sehr,das gilt wohl auch für Schießstange.
Grüsse Roman