Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Urkunden Standesamt und Staatsarchiv
Guten Morgen liebe Forumsmitglieder mein Name ist Willi,
erstmal möchte ich Euch Respekt dafür zollen, was für eine tolle Plattform ihr hier geschaffen habt.
Wenn ich beglaubigte Urkunden vom Staatsarchiv benötige, muss ich dann meine eigene Herkunft mit beglaubigten Urkunden nachweisen? Oder genügt eine einfache Kopie?
Braucht man beim Standesamt Danzig beglaubigte Urkunden, oder genügt auch hier die einfache Kopie?
Gilt noch die Regel, dass alle Urkunden die älter als 100 Jahre sind über das Staatsarchiv zu bekommen sind?
Kann man das Staatsarchiv bzw. Das Standesamt/Danzig jeweils auf Deutsch anschreiben?
Wie ist denn Eure Erfahrung mit der Zeit bis zur Antwort bei den beiden Ämtern?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Euer Willi
Einen schönen guten Morgen, Willie!
Willkommen hier im Forum und viel Spaß (und Geduld) beim Durchforsten der verschiedenen Beiträge.
Zu deinen Fragen kann ich nur z.T. etwas beitragen. Ich habe hier mal ein paar Anmerkungen/Antworten in deine Fragen 'eingestreut':
Wenn ich beglaubigte Urkunden vom Staatsarchiv benötige, muss ich dann meine eigene Herkunft mit beglaubigten Urkunden nachweisen? Oder genügt eine einfache Kopie?
=> Eindeutige Erfahrungen, die genau auf deine Frage zutreffen, habe ich nicht. Ich würde wahrscheinlich so verfahren, wie ich es auch bei deutschen Archiven gemacht habe: eine Erklärung abgeben, dass ich direkter Nachkomme bin und eine Kopie der eigenen Geburtsurkunde und/oder des Personalausweises mitschicken. Wenn mehr benötigt wird, wird man sich schon melden. Die deutschen Archive hatten sich dann bisher nie mit der Bitte um beglaubigte Kopien gemeldet.
Braucht man beim Standesamt Danzig beglaubigte Urkunden, oder genügt auch hier die einfache Kopie?
=> siehe oben
Gilt noch die Regel, dass alle Urkunden die älter als 100 Jahre sind über das Staatsarchiv zu bekommen sind?
=> Die gesetzlichen Fristen in Polen lauten: 100 Jahre bei Geburten, 80 Jahre bei Heiraten und Sterbefällen. Da die Frist bei Heiraten erst vor zwei Jahren von 100 auf 80 Jahre herunter gesetzt wurde, gibt es eine 'Übergangsfrist' von 20 Jahren. Ich würde also in solch einem Fall erst einmal beim Standesamt nachfragen.
Kann man das Staatsarchiv bzw. Das Standesamt/Danzig jeweils auf Deutsch anschreiben?
=> Archive in der Regel auf jeden Fall. Eine der Voraussetzungen für den Beruf des Archivars ist die Zweisprachigkeit. Bisher hatte ich bei allen vier von mir angeschriebenen polnischen Archiven völlig problemlos deutsch anfragen können. Da ich unbeglaubigte Kopien angefordert hatte, habe ich in fast allen Fällen auch deutsche Antworten erhalten. Bei beglaubigten Kopien solltest du davon ausgehen, das du auch polnische Antworten zu deinem Vorgang erhälst! Das ist bei offiziellen Anfragen aus dem Ausland an deutsche Archive auch nicht anders.
Bei einer Anfrage an das Standesamt in Gdansk kannst du dich an den Leiter auf deutsch wenden. Siehe hierzu:
Urząd Stanu Cywilnego
Krzysztof Bartoszewicz
Inspektor
Nowe Ogrody 8/12
80-803 Gdańsk
tel.: 583236500
Wie ist denn Eure Erfahrung mit der Zeit bis zur Antwort bei den beiden Ämtern?
=> Völlig unterschiedlich - wie übrigens auch bei deutschen Ämtern. Bei Anfragen per Brief ist i.d.R. nach spätestens zwei Wochen eine Antwort da, ob einem geholfen werden kann und wohin wieviel wie Geld überwiesen werden soll. Nachdem du einen Überweisungsnachweis geschickt hast, dauert es etwa eine Woche, bis die Papier im Briefkasten sind.
Viele Grüße
Peter
Hallo Peter,
Vielen Dank für Deine schnelle und ausführliche Antwort!
Viele Grüße Willi
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