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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rosenberg Abschrift aus dem Buch "Geschichte der Dörfer auf der Danziger Höhe"



werner.ohl
28.02.2020, 11:48
Rosenberg bei Danzig

( Abschrift aus dem Buch “Geschichte der Dörfer auf der Danziger Höhe” von „John Muhl“ erschinen im Jahre 1938)

Gehörte wie Hohenstein, als ein mit deutschen Bauern besiedeltes Scharwerksdorf des deutschen Ritterordens zur Vogtei Dirschau. Wohl mit aus diesem Grunde ist es erst verhältnismäßig spät urkundlich erwähnt, nämlich im großen Olivaer Privileg von 1342. Das Olivaer Klosterdorf Schönwarling grenzte ja mit Rosenberg. Daher ist auch bei der Grenzbeschreibung das Ordensdorf Rosenberg genannt.
Im Jahre 1347 gab dann der Orden den Bauern von Rosenberg eine Besitzbestätigung. Der Hochmeister verlieh zu Liebenhof, damals Residenz der Dirschauer Vögte, „sein“ Dorf Rosenberg seinen Einwohnern und ihren Erben und Nachkömmlingen in Größe von 40 Hufen zu kulmischem Recht in seinen Grenzen. Der Dorfschulz Johannes Schrikistnich sollte die10. Hufen frei haben und den 3. Pfennig vom Gericht. Ebenso sollte der Pfarrer 4 Hufen frei haben. Von jeder Zinshufe sollten 11 Pfennig und 2 Hühner zu zinsen sein, dazu das Bischofsgeld und der übliche Dezem an den Pfarrer.
Als im gleichen Jahre 1347 der Hochmeister den Lauf des Kladauflusses in der Langenauer Feldmark verlegte, bestimmte er auch die Pflichten der anliegenden Dörfer in Bezug auf die Grabung und Krautung von Kladau, Bodengraben und Belau und die Unterhaltung ihrer Dämme. An der Unterhaltung der Belau war Rosenberg beteiligt. Diese Pflicht ist jedoch in denJahrhunderten oft vernachlässigt worden. Ja, die Rosenberger durchstachen mehrfach die Dämme der Belau, um Ihre Felder trocken zu bekommen und ließen das Frühjahrshochwasser in die Niederung laufen. Mehrmals kam es daher auf Veranlassung der Stadt Danzig, der seit 1466 die Niederung gehörte, und des Klosters Oliva, als Besitzer von Mönchengrebin, an Kladau und Mottlau gelegen, zu Beschwerden, Untersuchungen und schließlich Vereinbarungen mit den obenliegenden, pflichtigen Dörfern und ihren Grundherren, so auch mit Rosenberg vor allem in den Jahren 1597, 1638, 1691 und 1732.
Mit der Nachbargemeinde „Schuwarnde“ (Schönwarling) hatte Rosenberg längere Jahre hindurch wegen der Unterhaltung eines Grabens „Zwietracht“. Es kam schließlich zu einer Einigung. Die Schönwarlinger übernahmen es, unterhalb von Rosenberg auf ihrer Kosten ohne Zutun und Kosten der Rosenberger den Graben 12 Fuß breit zu unterhalten und „das Wasser ohne Hindernisse gehen zu lassen und kein neues Wasser dem Graben zuzuleiten als allein das Oberwasser“. Am Freitag nach Ostern 1374 bestätigte zu Sobbowitz der Dirschauer Ordensvogt auf Bitten der Dörfer diese „Berichtunge“. Der als Zeuge bei Abfassung der Urkunde aufgeführte Schulz von Rosenberg ist leider namentlich nicht bezeichnet.
Im großen Zinsbuch des Ordens ist Rosenberg unter den nach Dirschau gehörenden Dörfern enthalten. Das Dorf zinste 1419 von 32 Hufen je 15 Scot. Zwei vorhandene Kretzem zinsten je 1 ½ Mark.
Es kam der westpreußische Krieg gegen den Orden. Die Dörfer zwischen Dirschau und Danzig wurden geplündert und gebrandschatzt und zwar von Freund und Feind. So erlitt Rosenberg, obwohl Ordensdorf, in den Jahren 1460 und 1462 von Ordenssöldnern geplündert und durch dort stattfindende Kämpfe schweren Schaden.
Durch den Thorner Frieden 1466 wurden die Ordensdörfer, soweit sie nicht zum Danziger Komtureibezirk gehört hatten, Dörfer der polnischen Krone, so auch Rosenberg. Die polnischen Könige haben solche, in Pommerellen belegenen Dörfer fast stets gegen erhebliche Geldsummen an reiche Adlige oder auch reiche Danziger Bürger zum Rießbrauch ausgegeben und auf Lebenszeit verpfändet. So befand sich Rosenberg schon um 1500 im Bestitz des Danziger Ratsherrn Reinhold Feldstedte, der zugleich Starost von Dirschau war.
Der Marienburger Woiwode, Georg v. Bahsen, suchte 1515 Rosenberg von Feldstedte zu erwerben. Doch zerschlug sich der Kauf. Feldstedte erhielt am 22.05.1518 neben anderen Dörfern auch Rosenberg vom König neu auf Lebenszeit verliehen. Und am 04.05.1525 wurde auser ihm auch seiner Ehefrau und seinen Kindern in Abänderung der Schenkung von 1518 das Dorf auf 7 Jahre, d.h. nach dem Tode Reinholds, zugesagt.
Im nächsten Jahre erfahren wir den Namen des Dorfschulzen. Am 21.06.1526 erteilt auf Vorschlag des „Tenutars“ Reinhold Feldstedte der Schulz Michael Misler (Mischel) eine kgl. Besitzbestätigung über 4 freie und 2 Zinshufen in Rosenberg. Im nächsten Jahre, 29.06.1527. erhielt Feldstedte für sich und seine Familie die „Tenute“ (Grundbesitze) Rosenberg auf weitere 7 Jahre zugesagt. Nach seinem bald darauf erfolgten Tode, jedenfalls aber im Jahre 1535, besaßen seine Erben das Dorf Rosenberg nicht mehr.
Wahrscheinlich hatte Georg v. Bahsen nach dem Tode Feldstedtes seine Absicht, Rosenberg zu erwerben, durchgeführt. Zu belegen ist dies nicht. Im Pfandbesitz wäre ihm dan vielleicht gefolgt der Marienburger Woiwode Fabian v. Zehmen, der Rosenberg bis 1570 besaß. Noch im gleichen Jahre. 22.05, wurde Johann v. Gilslau auf Genslau Pfandbesitzer des „Gratialdorfes“ Rosenberg auf Lebenszeit.
Als er Tenutar war, hatte das Dorf eine katholische Kirche, templum muratum, heute Filialkirche der Pfarre Langenau. Wann die Kirche gebaut worden ist, steht nicht fest. Bei der Aufstellung der Dorfhandfeste von 1347 war sie vielleicht schon vorhanden, da der Pfarrer 4 freihe Hufen erhielt. Nach dem großen Zinsbuch des Ordens zinste Rosenberg 1419 von 32 Hufen, obwohl es 40 Hufen groß war. Zählt man 4 freie Schulzenhufen hinzu, fehlen doch noch 4 Hufen. Es können das die 4 freien Pfarrhufen sein und wenn ein Pfarrer vorhanden war, wird auch die Kirche vorhanden gewesen sein. Im Jahte 1456 wird die Kirche als zum Dekanat Danzig gehörig erwähnt. Im Jahre 1570 hatte der Pfarrer 4 freie Hufen, das Dorf 32 Zinshufen. Dazu zinsten 1 Gastwirt, 1 Schmied, 10 Gärtner und Handweker.
Auf Johann v. Gislau folgte im Besitz des Dorfes Johann v. Schorz, der es als Pfandbesitzer aber erblich besaß. Die Familie, sein Vater war Starost vo Kischau und Erbherr auf Paglau, war protestantisch und so ist es erklärlich, wenn der katholische Disitationsbericht über die Kirche in Rosenberg von 1583 meldet, das die kleine, gemauerte Kirche und das Dorf seit etwa 3 Jahren „ketzerisch“ seien, das aber die Wiederherstellung der katholischen Kirche betrieben werde. Tatsächlich sagt dann auch der Bisttationsbericht von 1596, das die Laurentiuskirche im kgl. Dorfe Rosenberg dem katholischem Glauben mit Hilfe des Königs wiedergewonnen sei und vom Pfarrer von St. Albrecht mit betreut werde. Wie schon 1456 gehörte die Rosenberger Pfarre fortan wieder zum katholischen Dekanat Danzig.
Der evangelische Geistliche in Rosenberg, den v. Schorz eingesetzt hatte und der 1596 von dort vertrieben worden war, hieß Dionisius Boßmann, der seit 1587 auch in Gischkau evangelischer Pastor war und auch nach der Vertreibung, von Gischkau aus die evangelische Gemeinde in Rosenberg versah, „die ihn lieber hörte, als den Pfarrer ihrer Kirche“, so heißt es im Disitationsbericht. Die Pfarreingessenen seien alle hartnäckige Ketzer und haßten ihren Pfarrer und ließen sich von dem Gischkauer Pfarer in Ecke des Tempels predigen.
Natürlich waren zu allen Zeiten die Einwohner Rosenberg durchaus deutschen Stammes und Sinnes, auch wenn die Pfandbesitzer des Dorfes mitunter Polen waren. Michel Damitz war 1611 Schulz in Rosenberg, Jakob Landsberg von 1641 bis 1653. Im Jahre 1642, als er das Amt hatte, trat das Dorf mit Genehmigung des Tenutars einer Brandordnung bei, die sei 1609 in ihren Anfängen entstanden, von den Dörfern Kohling gis Rosenberg neu errichtet wurde, zu gegenseitiger Hilfeleistung und Beitragszahlung verpflichtete, aber bei Brandschäden auch den Anspruch auf Wiederaufbaugelder begründet. Erbherr und Pfandbesitzer war damals Georg v. Dembitz =Dembina, zugleich Erbherr von Uhlkau, dem ebenso wie dort sein Sohn Jeremias gefolgt ist.
Georg v. Dembitz hatte 1638 als Tenutar da Dorf auf 15 Jahre neu an die Rosenberger Bauern gegeben einen jährlichen Zins von 1000 fl. Verpachtet. Das Dorf hatte auf 30 Scharwerkshufen 7 Bauern, die an die unter dem Patronat des Königs stehende Kirche alsjährlichen Dezem je Hufe von 1 Scheffel Roggen und 1 Scheffel Hafer zu leisten hatten. Im Jahre 1649 billigte der König erneut diesen Vertrag des Tenutars mit der Dorfschaft. Als Nachfolger der Familie v. Dembitz besaß das Dorf seit dem 06.07.1662 der Generalmajor a. D. Franz Andreas v. Buh, Starost von Dirschau. Am 29.09.1664 fand eine kgl. Revision, eine „Lustration“, des Dorfes statt, welche die aus dem Vertrage von 1638 hervorgehenden Verhältnisse ergab.
Der General überließ am 25.12.1683 den Bauern neu ihr Land und auch Schulzenhufen für jährlich 1000fl. Auf 30 Jahre. Der König bestätigte 1684 zu Warschau diesen Vertrag. Nachfolger von v. Buh wurde 1698 Franz Maximilian v. Otzolinski. Diesem folgte Ignatius von Czarlinski, Erbherr von Gr. Saalau. Er starb 1725. Die Tenute Rosenberg wurde dadurch „vaccant „ und der König verlieh sie am 08.02.1726 neu an den Magnisicus Franz v. Bielinski, Woiwoden von Culm, zugleich mit Meisterswalde. Bielinski aber trat schon am 07.05.1726 mit Genehmigung des Königs beide Dörfer für die Summe von 15000 fl. An Jacob v. Brochwitz = Trembecki ab.
Als Peter Ohl 1737 Dorfschulz war, lebte Jakob nicht mehr. Ihm folgte seine Witwe Eva, der König am 12.11.1740 die beiden Dörfer Rosenberg und Meisterswalde neu verlieh. Am 27.03.1747 übertrug sie den Besitz mit Genehmigung des Königs auf ihren Sohn Johann v. Brchwitz = Trembecki. Übrigens waren 1726 beim Übergang des Dorfes an die Familie v. Brochwitz, Wilhelm Lange Schulz von Rosenberg, Peter und Wilhelm Ohl Dorfschöffen gewesen.
Als Johann 1759 den Bauern die Verfügung über die 6 Schulzenhufen (4 und 2) nahm und die Freischulzerei besonders verpachtete, beschwerten sich die Bauern beim König. Das Privileg von 1683 war ihnen im Kriege von 1734 verloren gegangen. Schließlich strengten sie einen gerichtlichen Prozeß gegen Johann an, den sie aber verloren, offenbar weil die 1683 vorgesehene Pachtzeit von 30 Jahren ja längst abgelaufen war. Am 25.01.1764 erhielten die Bauern ihr gesamtes Land, aber ohne die Freischulzerei von Johann neu zu emphyteutischen Rechten mit Genehmigung der Krone vererbpachtet.
Am12.08.1768 verlieh Johann das Dorf Rosenberg, aber ohne Freischulzerei, den Bauern neu auf 40 Jahre zu jährlich 1000 fl. Grundzins. Der König von Polen hatte Johann am 06.11.1758 den Besitz von Rosenberg nach Maßgabe der Lustration von 1664 neu bestätigt, ihm aber außerdem das Schulzenamt mit 6 freien Hufen erblich verliehen.
Beim Übergang Pommerellens an Preußen – 1772 – war Johann v. Brochwitz auch noch Tenutar von Rosenberg. Seine Freischulzerei hatte er an Michael Zabinski verpachtet. Der Dorfschulz hieß Gabriel Aler, die Bauern Klodt, Mierau, Wentzel, Jürgen Barck, Horn, Thiel, König, Lange, Johann Ohl; die Krüger Michel Ohl und Schulz. Das Dorf zahlte 251,81 rthl. Kontribution. Außer den Bauern gab es als Einwohner noch 41 Käthner, Handwrker und Einlieger, darunter Martin und Jakob Ohl und Gottfried Loitz. Die vier freien Pfarrhufen nutzte der Langenauer Priester. Die Krüger steuerten von 70 To. Bier und 25 Achteln Branntwein als jährlichem Ausschank. Der Grundzins wurde von 36,5 Hufen entrichtet, die iure emphyteutico besessen wurden. Davon waren 14 Hufen Acker und Gärten, 19 Wiesen, Sumpf und Brinke, die oft unter Überschwemmungen zu leiden hatten. Das Dorf war von Scharwerksdiensten völlig frei; mahlpflichtig zur Mühle Lagschau. Johann besaß unter anderen Gütern auch Lagschau.
Bei der preußischen Katasteraufnahme wurde über die Freischulzerei folgendes festgestellt: Die Dorfschaft selbst habe bis 1759 die 6 freien Schulzenhufen ruhig genutzt. Dann hätte ihr der Tenutar die Hufen abgenommen. Die Dorfschaft habe sich beim König beschwert und der hätte dem Tenutar befohlen, die Dorfschaft nicht zu turbieren. Das habe nicht geholfen und so habe das Dorf Johann v. Brochwitz 1766 verklagt. Das Dorf sei aber mit der Klage abgewiesen worden mit folgender Begründung: Rosenberg sei im Städtekrieg völlig verwüstet worden und habe lange wüst gelegen. Erst im 17. Jahrhundert sei es als eine neue Kolonie gegründet worden, die auf das alte Dorfprivileg der Ordenszeit von 1347 keine Ansprüche mehr machen könne. Brochwitz habe 1758 die Freischulzerei vom König erblich verliehen erhalten; ihm stehe sie daher zu. Er habe fortan die Schulzenhufen verpachtet und genutzt.
Bei der Katasteraufnahme findet auch eine Schule Erwähnung. Sie war als katholische Pfarrschule 1687 schon vorhanden. Sie befand sich in einer kläglichen Kathe, auch noch 1745. Erst 1765 entstand ein Neubau. Bis 1830 befand sich dann die Schule auf dem Hofe des Jakob Ohl, dann wurde sie durch einen Neubau ersetzt.
Johann v. Brochwitz kam 1780 beim preußischen König um die erbliche Verleihung der Dörfer Rosenberg und Meisterswalde ein. Er habe die Dörfer für 5625 rthl. Gekauft und 8700 rthl. verbaut. Rosenberg zahle 333,67 rthl. Zins an ihm und er zahle davon 175,40 rthl. an die Krone. Als Johann am 09.03.1781 starb, erneuerten seine Söhne Ignatz und Stefan die Bitte um erbliche Verleihung. Am 23.09.1781 entschied Friedrich der Große persönlich, daß die Dörfer caduc geworden, da sie mit Ausnahme der Freischulzereien nur auf Lebenszeit und nicht erblich verliehen seien. Eine neue erbliche Verleihung komme nicht in Frage. „Und was ist auch der Mensch weiter nutze, der da auf dem Lande wohnet und nicht dienet“. Diese Worte sind vom König selbst dem nach seiner Entscheidung angefertigten Dienstschreiben zugestzt worden. Am 15. Und 16.10.1781 wurden die Dörfer der Familie v. Brochwitz abgenommen und Rosenberg der Aufsicht des Domänenamtmanns Berneking in Sobbowitz anvertraut. Als die Brochwitzens 1788 einen Prozeß gegen die Krone anstrengten auf Ersatz der von Johann in Rosenberg und Meisterswalde gemachten Aufwendungen, wurden sie durch die Urteile der verschiedenen gerichtlichen Instanzen in den Jahren 1790. 1791 und 1792 abgewiesen.
Am 26.06.1781 hatten die Bauern durch ihren Schulzen Alex beim König um erbliche Verleihung des Dorfes und zwar mit den freien Schulzenhufen ersucht. Es wurde ihnen bedeutet, daß die Freischulzerei der Familie v. Brochwitz erblich verliehen sei und daher für sie ausscheide. Im Jahren 1784 am 24.06. genehmigte der König ihren Wunsch. Am 24.04.1785 überließ dann die Regierung von 1783 ab das ganze Dorf mit Krug und Höfen und 36,5 Zinshufen den Bauern zu Erbpachtrechten gegen einen gemeinsam aufzubringenden jährlichen Erbzins von 333,30 Talern, und 166,35 Rthl. Contribution und kleine Nebenverpflichtungen. Eine Grenzregulierung fand statt. Tranksteuer und Getränkeabnahmezwang und Mühlenzuständigkeit wurden neu geregelt. Die Ablösung dieses Getränkezwangs für den Krug des Augustin Schulz erfolgte 1839 durch seine Witwe.
Auf Betreiben des Dorfschulzen Alex hatte das Dorf 1782 auch das Recht der Bernsteingräberei auf seiner Feldmark gegen einen jährlichen Kanon von 10 Rthl. erhalten.
Ignatz v. Brochwitz hatte durch Erbvertrag vom 29.01.1782, den er mit seinem Bruder Stefan geschlossen, das Freischulzengut Rosenberg erhalten. Dieses verkaufte er am 08.02.1800 für 14000 Taler an die Gebrüder Michel und Jakob Ohl, Bauern in Rosenberg. Diese teilten die Freischulzerei am 09.11.1819 untereinander und Michel Ohl teilte 1829, nachdem er den Anteil von Jakob zurückerworben hatte, nochmals unter seine Söhne Michel und Peter Ohl.
Die Familie Ohl ist noch heute im Dorf ansässig. Anton Ohl war 1878 Dorfschulz. Das Dorf ist seit 1785 in unangefochtenem Besitz seiner gesamten Ländereien geblieben. Durch die Gesetzgebung von 1850 sind die Bauern freie Eigentümer ihres Landes und ihrer Höfe geworden.
Erwähnt mag noch werden, daß kurz vor der Belagerung Danzigs im Jahre 1813 bei Rosenberg ein schweres Gefecht zwischen den aus der Stadt den anziehenden Russen entgegengerückten Franzosen und den Russen stattfand, bei dem das Dorf völlig verbrannte.
Die Kirche ist auch heute noch eine Tochterkirche der katholischen Pfarrkirche von Langenau. Der dem heiligen Bernardus geweihte Altar stammt aus dem Jahre 1746; die Glocken hängen seit 1883 und 1922.

Es ist eine starke Leistung was der „Westpreußischen Geschichtsverein“ und Herr „John Muhl“, da im Jahre 1938 niedergeschrieben haben!