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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gibt es einen Unterschied zwischen Bauernhof und Gutshof?



hans258
26.10.2020, 00:26
Hallo,

Ich fand in einer Urkunde meiner Schlesischen Familie einen Eintrag in dem zu einem Urururgroßvater als Beruf Bauerngutsbesitzer stand.
Es das im normal Fall ein größerer Bauernhof oder was kann man sich darunter vorstellen?
Ich habe es zwar schon gegoogelt, finde aber leider keine konkrete Antwort.

Grüße,

Hans

waldling +6.8.2023
26.10.2020, 08:00
Moin, Hans,

hier der Versuch:
https://forum.ahnenforschung.net/showthread.php?t=91897

Beste Grüße
Uwe

hans258
26.10.2020, 22:25
Danke Uwe,
Also handelt es sich um eine etwas größere Landwirtschaft die wohl auch andere Produkte produzierte wie Käse zum Beispiel.

Belcanto
27.10.2020, 12:07
Die Beurkundungsbeamten haben früher oft, in Urkunden etwas eingetragen, was heute keinen Sinn mehr macht. Vielleicht soll es heißen, dass hier ein Bauer und nicht der Adel ein Gut besitzt. Das wäre eine Erklärung die zu mindestens außergewöhnlich ist, denn Güter besaßen eigentlich nur der Adel.-

Antennenschreck
27.10.2020, 13:42
Hallo,

laut Wikipedia zielt der Begriff Gutshof oder Gutsbauernhof wohl vor allem tatsächlich auf die Größe und eine gewisse Eigenständigkeit und ein gewisses Besitzrecht ab, so wird vermutlich ein kleines Bäuerlein, welches sein Anwesen von einem großen Gutsbesitzer gepachtet hatte, vermutlich keinen Gutshof bewirtschaftet haben; wobei allerdings die Grenzen sehr fließend und davon abhängig waren, wie groß die Güter im Allgemeinen in der Gegend waren. In einem engen Erzgebirgstal hatte man wahrscheinlich schneller mal einen Gutshof (auch wenn das Anwesen klein war), weil die Nachbarn eben auch keine wesentlich größeren Güter hatten; und in Preußen mögen da ganz andere Maßstäbe gegolten haben.

LG Arndt

Wolfgang
28.10.2020, 19:06
Schönen guten Abend,
hallo Hans,

hier Erklärungen/Auszüge aus dem "Genealogisch-Mythologischen Lexikon" von Johann Barth (https://gen-roms.de):

Ein Bauerngutsbesitzer war ein in der Regel (im Gegensatz zum Rittergutsbesitzer) abgabepflichtiger Besitzer eines Bauerngutes oder Hofes. Im Lexikon heißt es weiter "Der Bauer war der eigene Herr mit eigenem Verfügungsrecht über sein Anwesen. Der Bauerngutsbesitzer durfte ohne Erlaubnis heiraten, im Gegensatz zu seinen Geschwistern oder dem Gesinde, die ihn um Erlaubnis fragen mußten. Seine Rechte waren vererbbar, die später auch auf weibliche Kinder überging, da das Anwesen sonst an den Landesherrn zurückgefallen wäre."

Das Genealogie-Lexikon aus dem das Zitat stammt, ist eine schier unerschöpfliche Fundgrube für Familienforscher. Bitte schaut Euch einmal die Seiten von Johannes Barth an.

Schöne Grüße aus dem Werder
Wolfgang