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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Danziger Staatsangehörigkeit



ukeller
15.10.2008, 16:04
Hi alle zusammen,
nun muß ich hier doch um Hilfe bitte, mein Freun muß für seinen Antrag auf Deutsche Staatsangehörigkeit nachweisen das sein Opa die Danziger Staatsangehörigkeit besessen hatt.
Kann mir da jemand einen Tip geben wie man das macht, ich habe da leider keinen Plan wo und wie man das macht.
Mir wurde gesagt das dieses von Deutschland aus nicht machbar ist und das kann ich mir nicht vorstellen, oder ?

Es wäre super wenn mir jemand Helfen könnte.

Sein Opa hiess Albert Pawel Reiss, geb. 2 mai 1909 mehr Daten habe ich leider nicht , zumindest im Moment nicht.

Danke Euch schon jetzt für Eure Hilfe
ukeller@vodafone.de

Wolfgang
15.10.2008, 17:05
War er bei Geburt deutscher oder polnischer Staatsangehöriger? Welcher Nationalität war er als er Danziger Staatsbürger wurde? Wenn polnisch: Welcher Volksgruppe gehörte er an? Wurde er zur Wehrmacht einberufen? Wen heiratete er? Welche Staatsangehörigkeit hatten seine Kinder? Welche Familiendokumente gibt es?
Wenn außer dem Namen und dem Geburtsdatum nichts weiter bekannt ist, wird der Weg lang, hart und steinig.

elfirohde
15.10.2008, 20:29
War er bei Geburt deutscher oder polnischer Staatsangehöriger? Welcher Nationalität war er als er Danziger Staatsbürger wurde? Wenn polnisch: Welcher Volksgruppe gehörte er an? Wurde er zur Wehrmacht einberufen? Wen heiratete er? Welche Staatsangehörigkeit hatten seine Kinder? Welche Familiendokumente gibt es?
Wenn außer dem Namen und dem Geburtsdatum nichts weiter bekannt ist, wird der Weg lang, hart und steinig.

Hallo Wolfgang,
Welche Staatsangehörigheit der Opa vom ukeller bei seiner Geburt hatte ist doch durchaus nicht wichtig. Alle die in Danzig und Umgebung lebten als Danzig Freistadt wurde, wurden automatisch Danziger Staatsbürger.
Was interessant ist, ist wo in Danzig der Opa in Danzig geboren ist. Weiss ukeller das so kann er an die Gemeinde schreiben.

Erst 1939 als die Nazis ihren Einzug in Danzig hielten hat man die früheren Danziger Polen verhaftet und deren Familien aus ihren Häusern und Wohnungen getrieben. Einige Jahre später gab man den Männern das Angebot, oder Befehl? (es waren meistens Männer die verhaftet wurden) sich der deutschen Wehrmacht anzuschliessen - und "eingedeutscht" zu werden. So wurden viele dieser früheren Danziger Polen in verschiedene Gruppen eingeteilt - "Eingedeutscht auf Widerruf" stand in deren Ausweisen. So es galt sich anständig wie ein Deutscher zu benehmen.

Polen hatte keine Volksgruppen - es waren die Nazis die die Danziger Polen in verschiedene "Volksgruppen" einteilten. Was hat alles was du dem ukeller geantwortet hast mit seiner Suche nach seinem Danziger Opa zu tun?

Gruss
//Elfi

Wolfgang
15.10.2008, 22:51
Welche Staatsangehörigheit der Opa vom ukeller bei seiner Geburt hatte ist doch durchaus nicht wichtig.
Halllo Elfi,

doch, das ist sehr wichtig. Denn nicht jeder Danziger Staatsbürger wurde nach dem Krieg Deutscher, so z.B. nicht Danziger polnischer Nationalität. Nach dem Krieg wurden nämlich nur die Danziger (und deren Nachkommen) "einem Deutschen gleichgestellt", die vor Freistaatzeiten deutsch waren.


Polen hatte keine Volksgruppen - es waren die Nazis die die Danziger Polen in verschiedene "Volksgruppen" einteilten. Was hat alles was du dem ukeller geantwortet hast mit seiner Suche nach seinem Danziger Opa zu tun?
Pardon, ich hatte mich mit dem Begriff "Volksgruppe" nicht 100%ig korrekt ausgedrückt. Mit Volksgruppen meinte ich die Einteilung möglicherweise deutschstämmiger Personen in die vier "Volkslisten". Angehörige der Volkslisten/Volksgruppen 1 und 2 konnten auf Wunsch deutsche Staatsangehörige werden. Zur Volksliste 3 gehörten polonisierte Deutsche, die nicht antideutsch tätig ware. Zur Volksliste 4 gehörten Deutschstämmige, die sich polnisch fühlten und antideutsch tätig waren. Nicht zu den Volkslisten/-gruppen gehörten Polen mit nichtdeutscher Abstammung. Diese konnten zwar Danziger Staatsbürger sein, waren aber nach dem Krieg nicht "Deutschen gleichgestellt" und erhielten auch nicht die deutsche Staatsbürgerschaft.

Für einen Antrag auf deutsche Staatsangehörigkeit reicht es nicht aus zu beweisen, dass man Danziger Staatsbürger war, vielmehr muss nachgewiesen werden, dass man Deutscher oder Nachkomme eines Deutschen war.

ukeller
16.10.2008, 13:23
Hallo Ihr Lieben , mit großem interesse habe ich Eure Beiträge gelesen, danke schon mal für die Klärenden Worte.

Also hier nun mal paar mehr Fakten welche ich seit gestern auch dank Eurer Hilfe rausbekommen habe.

Ich brauche den Nachweiß das Herr Albert Pawel Reiss, geb. 2 mai 1909
geboren in ELK nicht wie ich bis gestern dachte in Danzig die Danziger Staatsbürgerschaft hatte.

Er wohnte mit seiner Frau 1936 in der Unterstrasse 28 in Danzig, seit wann er dort wohnte und wie lange weiss ich noch nicht. Zu seiner Frau welche Gertruda Gailus, geb. 30 april 1908 hieß kann ich nicht sagen wo sie geborgen wurde.


Aus dieser Ehe ging dann zum Beispiel ein Piotr Reiss geborgen am 20.08.1947 in Danzig hervor.
Dieser Heiratet am 01.12.1971 seine Frau Regina Reiss geboren am 02.03.1949 ebenfalls in Danzig.

Mein Freund braucht nun für seinen Antrag auf Deutsche Staatszugehörigkeit einen Nachweis das sein Opa wohl Danziger Staatsbürger war. ( Manchmal habe ich das Gefühl das unsere Beamten genau das haben wollen was man nicht bekommen kann.)

Ich bin wirklich für jede Information dankbar welche meinem Freund hilft seinen Stammbaum zu klären und natürlich auch seinen Deutschen Pass zu bekommen.


Danke Euch bereits jetzt für Eure Hilfe

lg uwe Keller

Wolfgang
16.10.2008, 14:07
Ich brauche den Nachweiß das Herr Albert Pawel Reiss, geb. 2 mai 1909 geboren in ELK nicht wie ich bis gestern dachte in Danzig die Danziger Staatsbürgerschaft hatte.
Wenn er zur Zeit der Gründung des Freistaates im Freistaatgebiet lebte, konnte er die ihm angebotene Danziger Staatsbürgerschaft annehmen oder verweigern. Wenn er danach nach Danzig zog, musste er sie beantragen. Meistens behielten aber zugezogene Bürger Ihre bisherige Staatsangehörigkeit.


Mein Freund braucht nun für seinen Antrag auf Deutsche Staatszugehörigkeit einen Nachweis das sein Opa wohl Danziger Staatsbürger war.
Versuche es bei der "Deutschen Dienststelle" (frühere "Wehrmachtsauskunftsstelle") unter http://dd-wast.javabase.de/frame.htm Dort sind Auskünfte über die Staatsangehörigkeit und Dienstzeiten früherer Wehrmachtsangehöriger erhältlich. Wenn er 1909 geboren und deutschstämmig war, ist die Chance recht groß über ihn dort etwas zu finden.

ukeller
16.10.2008, 14:32
Hi Wolfgang
danke für den nächsten Tip, ich komme mir ein wenig vor wie in meiner Kindheit bei den Schnitzeljagden ;-) aber es macht echt spaß.
Danke Dir


Wenn er zur Zeit der Gründung des Freistaates im Freistaatgebiet lebte, konnte er die ihm angebotene Danziger Staatsbürgerschaft annehmen oder verweigern. Wenn er danach nach Danzig zog, musste er sie beantragen. Meistens behielten aber zugezogene Bürger Ihre bisherige Staatsangehörigkeit.


Versuche es bei der "Deutschen Dienststelle" (frühere "Wehrmachtsauskunftsstelle") unter http://dd-wast.javabase.de/frame.htm Dort sind Auskünfte über die Staatsangehörigkeit und Dienstzeiten früherer Wehrmachtsangehöriger erhältlich. Wenn er 1909 geboren und deutschstämmig war, ist die Chance recht groß über ihn dort etwas zu finden.

Carl_Narloch
07.01.2011, 03:18
Lieber UKELLER, liebe Forummitglieder,

die Optionsfrage zum Erwerb und Verlust der Danziger Staatsangehörigkeit wurde zuerst im "Vertrag über die Regelung von Optionsfragen" vom 8.11.1920 (Gesetzblatt für die Freie STadt Danzig Nr. 1 vom 3.1.1922, dort ab Seite 2) geregelt. Dieser Verordnung folgte das eigentliche "Gesetz über den Erwerb und Verlust der Danziger Staatsangehörigkeit" vom 30.5.1922 und in Bezug darauf folgende vier Verordnungen des Senates der Freien Stadt Danzig: vom 26.10.1926, 18.12.1925 und 4.9.1928 (die sich alle drei Verordnungen alleinig mit der Erhöhung der Gebühren für den Erwerb bzw. Verlust befassen) sowie anschließend bereits durch den nationalsozialistisch dominierten Senat (Arthur Greiser, NSDAP) eine "Rechtsverordnung", diese vom 11.11.1938; die letztgenannte "Rechtsverordnung" erleichtert dem Senat den Entzug der Danziger Staatsangehörigkeit in Fällen, in denen die oder der sich im Ausland aufhaltende Staatsangehörige dem Danziger Staate gegenüber schädigend betätigt, oder sich mind. 5 Jahre im AUslande aufhält und den Heimatbezug verlor, oder einer Heimatrückkehraufforderung des Senats nicht fristgerecht Folge leistete; Es ist aber fraglich, ob diese letzte Verordnung rechtswirksam (verfassungskonform) war.

Der seit Sommer 2009 tätige neue Bundesvorstand des Bundes der Danziger hat mehrere Arbeitsausschüsse gebildet, u. a. Tag der Danziger/Veranstaltungen, Mitteilungsblatt/Verlag, Faltblatt, Satzung (Ausschuß wurde nach Verabschiedung der neuen Satzung, siehe http://da.vc/pdfs/satzung.pdf am 3.9.2010 bis auf die noch offene Frage der Beitragsordnung aufgelöst), Wahlen (Der Bund der Danziger veranstaltet 2011 erstmalig Urwahlen. Bis 31.3.2011 werden Kandidaturen von Kandidaten entgegengenommen, 1.7.-2.9.2011 finden die Stimmangaben statt, davon 1.7.-1.9.2011 per Briefwahl und am 2.9.2011 per Urnenwahl gelegentlich des Tages der Danziger 2011), Rat der Danziger (auch dieser wird 2011 neu gewählt), IT/Netzwerk/Kommunikation, Dokumentationsdigitalisierung und so weiter. Im Rahmen des letzt genannten Arbeitsbereichs wurden vom Unterzeichner als Ausschussvertreter für solche Belange für den Bund der Danziger und den Rat der Danziger unter anderem die o. g. Gesetze digitalisiert. Dieses Gut möchte der Bund der Danziger gerne mit Landsleuten und Freunden Danzigs mit der Verfügungsstellung folgender Verweise zu Bildungszwecken teilen:

* https://ssl.da.vc/pdfs/GEVDAStA/da_gbl_19201108_ge_optionsfragen-staatsangehoerigkeit-usw.pdf
* https://ssl.da.vc/pdfs/GEVDAStA/da_gbl_19220530_ge_staatsangehoerigkeit.pdf
* https://ssl.da.vc/pdfs/GEVDAStA/da_gbl_19231026_vo_staatsangehoerigkeit.pdf
* https://ssl.da.vc/pdfs/GEVDAStA/da_gbl_19251218_vo_staatsangehoerigkeit.pdf
* https://ssl.da.vc/pdfs/GEVDAStA/da_gbl_19280904_vo_staatsangehoerigkeit.pdf
* https://ssl.da.vc/pdfs/GEVDAStA/da_gbl_19381111_rv_staatsangehoerigkeit.pdf

Im Übrigen dürfte in der (dejure in der Tat völkerrechtlich nach wie vor nicht abschließend geklärten) Frage der Danziger Staatsbürgerschaft und wie diese nach 1945 von verschiedenen Staaten und deutschen Militärbesatzungsregierungen gehandhabt worden sind, das Buch von Dr. Hans Viktor Böttcher: Die Freie Stadt Danzig: Wege und Umwege in die europäische Zukunft; Historischer Rückblick, staats- und völkerrechtliche Fragen. 3. Aufl., Bonn 1999, ISBN 3-88557-181-1 sehr aufschlussreich sein.

Ich hoffe, ich konnte zu dieser Angelegenheit aufklärend ein wenig beitragen.

Beste Grüße und Wünsche für 2011
Carl Narloch