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Wolfgang
14.01.2009, 14:52
Folgenden kuriosen "Articulus 45" aus der alten Ordnung der St.Marienkirche in Danzig aus dem Jahre 1612 fand ich im "Danzig-Westpreußischen Kirchenbrief" Nr.103 vom Oktober-Dezember 1973:

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Von des hundepeitschers lohn und ampt

Des hundepeitschers lohn ist alle quartal 1 1/2 M. Item schuegeld alle jahr auf ostern 1 1/2 M und daneben eine freie wohnung; festgeld bekommt er auf die drei feste ein jeglich mal 4 gr., thut zusammen 24 gr. Desgleichen hat er von einer jeglichen baar, die er auch in seiner bewahrung hat, wenn er sie selbender in des verstorbenen wohnung trägt, 7 gr. Item von einer kleinen baar, die er alleine tragen kann, 5 gr. Dafür ist er schuldig, die kirche und den kirchhof von aller unsauberkeit rein zu halten, dazu ihm dan durch den kirchenknecht schauffeln und besen geschaffet werden. In den winklen an der kirchen soll er oft den gestank mit wasser wegspülen.

Die hunde in der kirchen soll er mit fleiss, es sei vor oder nach der predigt, mit der peitschen austreiben. Desgleichen die buben, so in der kirchen muthwillen treiben; auch nicht gestatten, das ferkel, schweine, körbe mit fischen, halbe oder gantze rumpfe fleisch oder sonst andere ungewöhnlich trachten vormittage oder sonsten unter der predigt oder vesper durch die kirchen getragen werden. Und da sich jemand mit worten oder werken solcher ursachen halber vergriffen würde, das soll er den eltesten bürgermeister klagen, der solchen muthwillen wird wissen zu strafen, wozu auch die kirchenväter hülfe leisten wollen.
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Das waren Zeiten damals "in der kirchen"...:)