Gerhard Jeske
20.07.2009, 09:57
Gerhard Jeske
Deutsch - polnischen Staatsbürgerschaft nach 1945
Nachdem der polnische Staat von der Nazi-Regierung liquidiert worden war, bestand trotzdem der Pl.-Staat in den Grenzen von 1939 weiter. Dazu gehörten alle Gesetze, so auch das Gesetz über die pol. Staatsbürgerschaft. Nach 1945 enstanden aber, durch die NZ-Besatzung verursacht, neue Probleme. So zum Beispiel die Eintragungen in die Volksgruppenliste drei und vier durch die NS.-Behörde. Diese Personen mußten überprüft werden, darüber, ob sie zwangsweise oder freiwillig in die Listen aufgenommen wurden..Aus den östlichen Gebieten mußten Polnisch - Stämmige ihre Heimat verlassen und kamen so in die Westgebiete. Auch diese hatten keine polnische Staatsbürgerschaft vorzuweisen.
Mit großen Aufwand waren die Gesetzgeber nach 1945 daran gegangen die Staatsbürgerschaft neu zu formulieren und gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen.
Da die deutschen Behörden fluchtartig mit den meisten Archiven, das Land verlassen hatten, enstand für die zurückgebliebene deutsche Bevölkerung ein rechtsfreier Raum. Im Norden, wo es auch über Monate hinweg keine funktionierende Verwaltung gab, kam es von Einzelnen und Gruppen zu den bekannten Übergriffen. Es galt oft das Faustrecht.
Die Überprüfung von Personen wurde mit dem Gesetz vom 20.Juli 1950 eingestellt. Es heißt dort." Mit Rücksicht auf den Arbeitsanteil der Mehrheit dr Staarsbürger, die unter dem Druck des hitleristischen Okupanten ihre Zugehörigkeit zur deutschen Nationalität erklärt hatten, am Wiederaufbau des Landes und im Hinblick auf die Stärkung und Festigung der Volksmacht.. ectr.
dass die Voraussetzungen zur Aufhebung der gegenüber diesen Staatsbürgern bisher bestehenden Sanktionen und Beschränkungen in der Ausübung der vollen Bürgerrechte erfüllt sind."
Gesetz vom 8.Januar 1951 über die polnische Staatsbürgerschaft.(Auszug) Art. 1.Polnischer Staatbürger kann nicht gleichzeitig Bürger eines anderen Staates sein."
Das bedeutet, dass alle Ausländer,ebenso die Deutschen entweder für Polen optierten oder das Land nach einer bestimmten Frist verlassen mußen. (das ist eine Maßnahme wie sie in den meisten Ländern angewandt wird.) Hinzu kam für die Deutschen, dass das Potsdamer Abkommen generell den polnischen Behörden die Handhabe gab, die Deutschen auszuweisen.
Wie der einzelne Deutsche danach die polnische Staatbürgerschaft erhielt, ist nur individuell zu überprüfen, dazu bedarf es der Akteneinsicht der zuständigen Behörde. Bleibt noch nachzutragen, dass auch in der britischen Zone nach 1945 in der Personen Kennkarte eingetragen wurde, für die Danziger." einem Deutschen gleichgestellt."
Deutsch - polnischen Staatsbürgerschaft nach 1945
Nachdem der polnische Staat von der Nazi-Regierung liquidiert worden war, bestand trotzdem der Pl.-Staat in den Grenzen von 1939 weiter. Dazu gehörten alle Gesetze, so auch das Gesetz über die pol. Staatsbürgerschaft. Nach 1945 enstanden aber, durch die NZ-Besatzung verursacht, neue Probleme. So zum Beispiel die Eintragungen in die Volksgruppenliste drei und vier durch die NS.-Behörde. Diese Personen mußten überprüft werden, darüber, ob sie zwangsweise oder freiwillig in die Listen aufgenommen wurden..Aus den östlichen Gebieten mußten Polnisch - Stämmige ihre Heimat verlassen und kamen so in die Westgebiete. Auch diese hatten keine polnische Staatsbürgerschaft vorzuweisen.
Mit großen Aufwand waren die Gesetzgeber nach 1945 daran gegangen die Staatsbürgerschaft neu zu formulieren und gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen.
Da die deutschen Behörden fluchtartig mit den meisten Archiven, das Land verlassen hatten, enstand für die zurückgebliebene deutsche Bevölkerung ein rechtsfreier Raum. Im Norden, wo es auch über Monate hinweg keine funktionierende Verwaltung gab, kam es von Einzelnen und Gruppen zu den bekannten Übergriffen. Es galt oft das Faustrecht.
Die Überprüfung von Personen wurde mit dem Gesetz vom 20.Juli 1950 eingestellt. Es heißt dort." Mit Rücksicht auf den Arbeitsanteil der Mehrheit dr Staarsbürger, die unter dem Druck des hitleristischen Okupanten ihre Zugehörigkeit zur deutschen Nationalität erklärt hatten, am Wiederaufbau des Landes und im Hinblick auf die Stärkung und Festigung der Volksmacht.. ectr.
dass die Voraussetzungen zur Aufhebung der gegenüber diesen Staatsbürgern bisher bestehenden Sanktionen und Beschränkungen in der Ausübung der vollen Bürgerrechte erfüllt sind."
Gesetz vom 8.Januar 1951 über die polnische Staatsbürgerschaft.(Auszug) Art. 1.Polnischer Staatbürger kann nicht gleichzeitig Bürger eines anderen Staates sein."
Das bedeutet, dass alle Ausländer,ebenso die Deutschen entweder für Polen optierten oder das Land nach einer bestimmten Frist verlassen mußen. (das ist eine Maßnahme wie sie in den meisten Ländern angewandt wird.) Hinzu kam für die Deutschen, dass das Potsdamer Abkommen generell den polnischen Behörden die Handhabe gab, die Deutschen auszuweisen.
Wie der einzelne Deutsche danach die polnische Staatbürgerschaft erhielt, ist nur individuell zu überprüfen, dazu bedarf es der Akteneinsicht der zuständigen Behörde. Bleibt noch nachzutragen, dass auch in der britischen Zone nach 1945 in der Personen Kennkarte eingetragen wurde, für die Danziger." einem Deutschen gleichgestellt."