PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : nach 1945 Staatsbürgerschaft in Polen



Gerhard Jeske
20.07.2009, 09:57
Gerhard Jeske
Deutsch - polnischen Staatsbürgerschaft nach 1945

Nachdem der polnische Staat von der Nazi-Regierung liquidiert worden war, bestand trotzdem der Pl.-Staat in den Grenzen von 1939 weiter. Dazu gehörten alle Gesetze, so auch das Gesetz über die pol. Staatsbürgerschaft. Nach 1945 enstanden aber, durch die NZ-Besatzung verursacht, neue Probleme. So zum Beispiel die Eintragungen in die Volksgruppenliste drei und vier durch die NS.-Behörde. Diese Personen mußten überprüft werden, darüber, ob sie zwangsweise oder freiwillig in die Listen aufgenommen wurden..Aus den östlichen Gebieten mußten Polnisch - Stämmige ihre Heimat verlassen und kamen so in die Westgebiete. Auch diese hatten keine polnische Staatsbürgerschaft vorzuweisen.
Mit großen Aufwand waren die Gesetzgeber nach 1945 daran gegangen die Staatsbürgerschaft neu zu formulieren und gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen.
Da die deutschen Behörden fluchtartig mit den meisten Archiven, das Land verlassen hatten, enstand für die zurückgebliebene deutsche Bevölkerung ein rechtsfreier Raum. Im Norden, wo es auch über Monate hinweg keine funktionierende Verwaltung gab, kam es von Einzelnen und Gruppen zu den bekannten Übergriffen. Es galt oft das Faustrecht.
Die Überprüfung von Personen wurde mit dem Gesetz vom 20.Juli 1950 eingestellt. Es heißt dort." Mit Rücksicht auf den Arbeitsanteil der Mehrheit dr Staarsbürger, die unter dem Druck des hitleristischen Okupanten ihre Zugehörigkeit zur deutschen Nationalität erklärt hatten, am Wiederaufbau des Landes und im Hinblick auf die Stärkung und Festigung der Volksmacht.. ectr.
dass die Voraussetzungen zur Aufhebung der gegenüber diesen Staatsbürgern bisher bestehenden Sanktionen und Beschränkungen in der Ausübung der vollen Bürgerrechte erfüllt sind."
Gesetz vom 8.Januar 1951 über die polnische Staatsbürgerschaft.(Auszug) Art. 1.Polnischer Staatbürger kann nicht gleichzeitig Bürger eines anderen Staates sein."
Das bedeutet, dass alle Ausländer,ebenso die Deutschen entweder für Polen optierten oder das Land nach einer bestimmten Frist verlassen mußen. (das ist eine Maßnahme wie sie in den meisten Ländern angewandt wird.) Hinzu kam für die Deutschen, dass das Potsdamer Abkommen generell den polnischen Behörden die Handhabe gab, die Deutschen auszuweisen.
Wie der einzelne Deutsche danach die polnische Staatbürgerschaft erhielt, ist nur individuell zu überprüfen, dazu bedarf es der Akteneinsicht der zuständigen Behörde. Bleibt noch nachzutragen, dass auch in der britischen Zone nach 1945 in der Personen Kennkarte eingetragen wurde, für die Danziger." einem Deutschen gleichgestellt."

Jantar
23.07.2009, 13:57
Hallo Herr Jeske,

Ihr Beitrag war sehr interessant. Können Sie auch Angaben machen, wie die Aufteilung des ehemaligen Besitzes der Deutschen erfolgte. Kann man das heute als Privatperson recherieren?
liebe Grüße

franz.potrykus
25.07.2009, 13:30
Hallo Herr Jeske, schönen Dank für Ihren Beitrag; Dieser interessante Beitrag verliert durch Kraftausdrücke wie "Nazi", "NZ" usw. mächtig an Qualität und Souveränität, weil Sie dadurch klarmachen, dass sie diese Thematik emotionsbeladen und parteiisch behandeln (in einer der deutschen Seite vielleicht abgeneigten Tendenz? Vermutung anhand Ihrer anderen Beiträge...); Man sagt auch z. B. nicht "Sozi" zu den "Sozialdemokraten" also sollte man sich sachliche Bezeichnungen "Nationalsozialisten", "ANgehörige der Streitkräfte, der Regierung" o. ä. angewöhnen. Ferner war die "Mitteilung vom 2.8.1945..." kein "Potsdamer Abkommen", wie häufig falsch behauptet wird, sondern allerhöchstens ein Protokoll; Ein Abkommen hört sich nach einem völkerrechtlichen Akt an und hier war das Gegenteil der Fall; Ganz davon zu schweigen, dass zumindest die Teile über die "humane Aussiedlung" der deutschen Bevölkerung völkerrechtswidrig seitens der UdSSR, USA und GB waren (dies sind solche Vereinbarungen stets, wenn sie zu Lasten eines anderen Staates - hier des Deutschen Reiches und der Freien Stadt Danzig - getroffen werden), ist diese Mitteilung ohnehin irrelevant, weil Polen mit der Annexion, Vertreibung und Gesetzgebungsänderung schon im März 1945 begonnen hat also im Laufe des Krieges (Ende 8.5.1945) und auch mehrere Monate vor dieser "Potsdamer Mitteilung"; Der Großteil der Bevölkerung wurde also VOR der "Potsdamer Mitteilung" vertrieben und Annexionen sind nach der Haager Kriegsordnung ohnehin während des laufenden Krieges rechtlich unwirksam. Ferner betreffen die Passagen aus der "Potsdamer Mitteilung" deutsche Staatsbürger und nicht die Staatsbürger der früheren Freien Stadt Danzig; Die schwebende Staatensukzession der Freien Stadt Danzig wurde von mehreren Staaten bis in die 1990er Jahre mehrfach bestätigt, u. a. vom Britischen Außenministerium (Ernest Bevin) am 31. Oktober 1945; Unabhängig davon, dass Polen natürlich heute auf dem früheren Freistaatsgebiet ungehindert und uneingeschränkt seit 1945 Eigentumshandlungen vornimmt sowie dass die dort heute angesiedelte und tlw. seit Generationen lebende Bevölkerung mittlerweile auch einen völkerrechtlich zu schützenden Status erlangt hat, ist der "De Jure"-Bestand der Freien Stadt Danzig nach wie vor vor ungeklärt (das lesen SIe z. B. im neuesten Artikel "Danzig, Free City of" in der Onlineausganbe der Encyclopedia of Public International Law vom Max-Planck-Institut, herausgegeben von der Oxfort University Press im Mai 2009), was zugleich bedeutet, dass die Staatsbürgerschaft der FSD weiterhin existiert; Für eine jursitisch saubere und endgültige Abwicklung der FSD bedürfte es wohl einer gesonderten VN-Resolution; Da das ein heißes Thema ist vermute ich, dass man damit wartet, bis die Erlebnisgeneration komplett ausgestorben ist. Übrigens: dass internationale Abkommen oder Vereinbarungen völkerrechtswidrig sein können sehen Sie auch am Münchener Abkommen von 1938 zwischen GB, Frankreich, Italien und Deutschland betreffend die Tschechoslowakei. Grüße, FP

Peter von Groddeck
25.07.2009, 18:05
Lieber franz.potrykus,
Sie scheinen zu übersehen, dass Bundestag und Bundesrat den heutigen Status mit 2/3 Mehrheit bestätigt und akzeptiert hat. Danmit ist die Rechtlage für Deutschland klar.
Peter

franz.potrykus
25.07.2009, 22:28
Hallo Peter von Grodeck! Nein, ich habe nichts übersehen, sondern die frühere Freie Stadt Danzig gemeint, nicht Deutschland. Für Deutschland ist die Lage klarer, auch durch die Aussage Schröders von 2004 in Warschau (dazu siehe Gutachten (http://www.mpil.de/shared/data/pdf/anspr_dt.pdf)). Deutschland kann für Danzig keine Verträge schließen, weil Danzig seit dem 1920 nicht mehr dazugehörte. Trotzdem danke! Grüße FP

Peter von Groddeck
26.07.2009, 08:28
Hallo,
zwar bin ich kein Jurist und somit auch kein Völkerrechtler Aber wenn nicht Deutschland, wer dann?
Der Versailler Vertrag wurde von den damaligen Siegermächten diktiert und nicht vom Völkerbund. Der Völkerbund wurde lediglich von den Siegermächten beauftragt, als Schutzherr für Danzig zu fungieren und um bei Streitigkeiten zwischen Polen und Danzig zu entscheiden. So wie die Siegermächte damals entschieden haben, haben sie auch nach dem zweiten Weltkrieg entschieden. Die gleichen Siegermächte waren auch bei den 2 + 4 Verträgen beteiligt. Damit ist die heutige Regelung nicht nur für Deutschland, sondern für alle Beteiligten verbindlich.
Im Übrigen, wer sollte die Interessen Danzigs heute vertreten? Ein wie auch immer gearteter Zusammenschluss ehemaliger Danziger Bürger? Diese könnten vor dem internationalen Gerichtshof klagen oder die Vereintebn Nationen anrufen. Mir ist nicht bekannt, dass dies geschehen ist. Ich bin mir auch sicher, dass sie eine Abfuhr erleben würden. Deshalb sollte man meiner Meinung nach die revanchistischen Wiederbelebungsversuche des alten Danzigs sein lassen.
Gruß Peter