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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Personenstandsbücher - war: Standesamt 1 in Berlin



matroe
29.10.2010, 09:51
Am 01.01.2009 trat das neue Personenstandsrecht in Kraft. Dort wurde festgelegt, daß Personenstandsbücher die älter als 110 Jahre (Geburtsregister), 80 Jahre (Heiratsregister) und 30 Jahre (Sterberegister) dem zuständigen Archiv zu übergeben sind. Diese Register unterliegen dann nicht mehr dem strengen Personenstandsrecht sondern dem Archivrecht des jeweiligen Bundeslandes. Sollte es in einem Standesamtsbezirk kein Archiv geben, sind weiterhin die Standesämter zuständig, die Register unterliegen aber dem Archivrecht. Es kann kein Standesbeamter die Einsicht verwehren, es sei denn, die Persönlichkeitsrechte von noch lebenden Personen sind betroffen. Dies könnte z. B. der Fall sein bei Heiratseinträgen, wo als Hinweis die Kinder aufgeführt sind. Oder bei Sterbeeinträgen von Kindern, wo die noch lebenden Eltern erwähnt sind. Dieses muß der jeweilige Archivar / Standesbeamte vorher einsehen. Bei Hinweisen könnte event. geschwärzt werden.
Der Leiter des Stadtarchiv Kiel hat Empfehlungen für die Übernahme und Benutzung der Personenstandsbücher entwickelt, die von vielen Archiven übernommen wurden.
s. http://www.vka-sh.de/index.htm?/archivmarketing/Personenstandsbuecher.htm

Die unter das Archivrecht fallenden Personenstandsbücher des Standesamtes 1 in Berlin werden nach Auskunft des Landesarchivs vermutlich 2012 dem Landesarchiv übergeben.

Matthias Roese, Archivar der Archivgemeinschaft Gettorf
www.archivgemeinschaft-gettorf.de