alterschotte
17.11.2010, 03:11
In Erich Keysers " Die Baugeschichte der Stadt Danzig" ist auf den Seiten 357 – 358 (Ausgabe Köln 1972) folgendes zu finden:
"Die Erwerbung des Bürgerrechtes war, wie in anderen Hansestädten, an bestimmte Bedingungen gebunden. In dem Danziger Gesetzbuch, der sogenannten „Willkür", heißt es: „Keiner soll Bürger werden, er bringe denn gute Briefe, dass er frei und ehelich geboren sei". Die freie und eheliche Geburt musste durch Geburtsurkunden nachgewiesen werden, die im Heimatort behördlich ausgestellt waren, oder es mussten zwei angesehene Bürger eidlich dafür einstehen, dass der Neubürger „rechter, freier, deutscher Art und Zunge" sei".
Nun habe ich mir viele Willkürtexte angesehen. In allen älteren findet man den ersten Abschnitt wieder. Ich meine das mit der freien und ehelichen Geburt, belegt durch "gute Briefe" oder Zeugnis zweier angesehener Bürger. In keiner Willkür aber habe ich bis jetzt etwas über die "deutsche Art und Zunge" angetroffen. Weder in denen, die bei Paul Simson in der "Geschichte der Danziger Willkür" veröffentlicht wurden, noch in den danach verstreut publizierten Willküren findet man diese Worte wieder.
Dafür aber, beginnend mit den zwanziger Jahren, um so häufiger in populären Werken und Artikeln. Die Verfasser selbiger – auch Erich Keyser nicht - nennen keinen konkreten Willkürtext als Quelle.
Habe ich da etwas übersehen? Kann mir da jemand weiterhelfen?
"Die Erwerbung des Bürgerrechtes war, wie in anderen Hansestädten, an bestimmte Bedingungen gebunden. In dem Danziger Gesetzbuch, der sogenannten „Willkür", heißt es: „Keiner soll Bürger werden, er bringe denn gute Briefe, dass er frei und ehelich geboren sei". Die freie und eheliche Geburt musste durch Geburtsurkunden nachgewiesen werden, die im Heimatort behördlich ausgestellt waren, oder es mussten zwei angesehene Bürger eidlich dafür einstehen, dass der Neubürger „rechter, freier, deutscher Art und Zunge" sei".
Nun habe ich mir viele Willkürtexte angesehen. In allen älteren findet man den ersten Abschnitt wieder. Ich meine das mit der freien und ehelichen Geburt, belegt durch "gute Briefe" oder Zeugnis zweier angesehener Bürger. In keiner Willkür aber habe ich bis jetzt etwas über die "deutsche Art und Zunge" angetroffen. Weder in denen, die bei Paul Simson in der "Geschichte der Danziger Willkür" veröffentlicht wurden, noch in den danach verstreut publizierten Willküren findet man diese Worte wieder.
Dafür aber, beginnend mit den zwanziger Jahren, um so häufiger in populären Werken und Artikeln. Die Verfasser selbiger – auch Erich Keyser nicht - nennen keinen konkreten Willkürtext als Quelle.
Habe ich da etwas übersehen? Kann mir da jemand weiterhelfen?