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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : MORMONEN: Klärung betreffs Kopierverbot aus Kirchenbüchern



Joachim
03.04.2008, 19:28
Heutige Klärung betreffs Kopierverbot aus Kirchenbüchern bei den Mormonen
[Weiterleitung aus der OWP-L mit freundlicher Zustimmung des Verfassers]

Liebe Listenmitglieder,
seit meinem letzten Gespräch vor 14 Tagen mit den verantwortlichen Managern der Genealogischen Gesellschaft betreffs Rückvergrößerungen, hat sich eine neue Reglung und Situation ergeben.
2 Gespräche am heutigen Tag, 3.April 2008, mit dem Management der europäischen Zentrale der Gen.-Gesellschaft Utah ergaben folgendes zu dem Thema Rückvergrößerungen:
Vor ca. 14 Tagen und in dieser Woche, erhielten die Gemeinden mit öffentlichen Forschungsstellen die Anordnung, dass alle Rückvergrößerungen kostenlos sind, SOWEIT die Kosten und der Unterhalt der Geräte von der Gemeinde getragen wird. Diese gilt ab den 1.Mai 2008.
Die Gemeinde vor Ort entscheidet dieses oder der Pfahl (Kirchenleitung über 10 - 12 Gemeinden). Der Pfahl entspricht ungefähr einer Diozöse mit ihrer Verwaltung. Die Rückvergrößerungsgeräte sind in den meisten Fällen weit über 5 Jahre alt. Wartungs- und Unterhaltskosten sind inzwischen so hoch geworden, dass man in diese Kosten nicht mehr investieren wird. Die Wartungskosten übersteigen inzwischen bei weitem die Kopier"gebühr". Da für diese steigenden Kosten kein Geld mehr zur Verfügung steht, werden die Geräte nur noch als Lesegeräte verwendet.
Im Zeitalter günstiger Digitalkameras und starkem Rücklauf von Kopien, können die Unterhaltskosten einfach nicht mehr mit den Kopierkosten bestritten werden. Es werden auch keine neuen Rückvergrößerungsgeräte angeschafft.
Bei immer geringer werdenden Kopien und steigenden Unterhaltskosten für das Gerät, werden die Kopierkosten für den Einzelnen dadurch unerschwinglich.
Das kostenlose Fotografieren für den eigenen Gebrauch und Nutzung ist hingegen in ALLEN öffentlichen Forschungsstellen erlaubt, solange das Copyright nicht verletzt wird. Eine kommerzielle Nutzung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist nicht erlaubt und bedarf einer vorherigen schriftlichen Genehmigung.
Das ist die neuste NEWS, 03.04.2008, 12.30 Uhr, von der Europäischen Verwaltung der Genealogischen Gesellschaft Utah.
Also noch mal in Kürze:
Rückvergrößerungen sind nicht verboten.
Wenn Rückvergrößerungen, dann sind diese ab Mai kostenlos, WENN die Kosten von der Gemeinde getragen werde. Die Gemeinden werden dafür aber zukünftig kein Geld mehr erhalten. Somit wird es logischer Weise in naher Zukunft keine Rückvergrößerungen mehr geben.
Fotografieren für den privaten Gebrauch ist in JEDER
Forschungsstelle erlaubt. Das Fotografieren zum Zweck kommerzieller Nutzung, Gebrauch, Veröffentlichung oder beruflicher Nutzung bedarf einer schriftlichen Genehmigung.
Tut mir leid, dass es soviel Durcheinander gab. Die Situation hat sich in den letzten 14 Tagen erst geändert. Einige Forschungsstellen werde diese Informationen erst diese Woche erhalten oder erst etwas später, je nachdem wie die Leiter erreichbar sind.
Herzliche Grüße
Andreas (Bellersen)
genealogy-scout@online.de
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Zusatzbemerkung:
Es ist nicht gewährleistet, daß alle Stellen ab sofort so verfahren. Auch künftige Änderungen dieser Regelungen sind möglich.
Joachim