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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pressestelle des Senats der Freien Stadt Danzig 1926



Poguttke
10.01.2012, 02:04
Die Freie Stadt Danzig wurde durch den Vertrag von Versailles (Artikel 100 bis 108) ins Leben gerufen.Die Abtrennung vom Deutschen Reich erfolgte am 10.Januar 1920.Am 15.November 1920 wurde die Freie Stadt zu einem selbständigen Staat erklärt.

Das Gebiet umfaßt 1950 qkm einschließlich 58 qkm Wasserfläche des Frischen Haffs.Die Grenzlinie hat eine Länge von 290,5 km,davon entfallen auf die Seegrenze 66,35 km.

Die Einwohnerzahl betrug am 31.August 1924 383995 Köpfe.Die Bevölkerung nimmt weiter zu.

Im Gebiet der Freien Stadt liegen die Hauptstadt Danzig und die Städte Zoppot,Tiegenhof und Neuteich.

Nach Religionsbekenntnissen wurden 1924 gezählt:
220731 Evangelische,140797 Katholiken,9239 Juden,5604 Mennoniten,2129 Dissidenten,1934 Reformierte,1093 Baptisten,410 Freireligiöse,1394 Anhänger anderer Religionsgemeinschaften sowie 664 Religionslose.

Die Verwaltung der Eisenbahnen im Gebiete der Freien Stadt ist gemäß Artikel 104 des Versailler Vertrages der Republik Polen übertragen.Dienstsprache und Aufschriften im Bahnbetriebe bleiben deutsch.

Das Post- Telegraphen- und Fernsprechwesen in der Freien Stadt Danzig wird von Danzig unbeschränkt betrieben und verwaltet.Daneben hat auf Grund des Versailler Vertrages Polen das Recht,einen Post- Telegraphen- und Fernsprechdienst für den Verkehr zwischen Polen und dem Hafen von Danzig einzurichten.Hierdurch wird indes der Post- Telegraphen- und Fernsprechverkehr der Danziger Postverwaltung mit Polen nicht beschränkt.

Zur Verwaltung des Hafens ist ein Hafenausschuß eingerichtet worden,der aus je 5 Danziger und polnischen Mitgliedern besteht,mit einem vom Völkerbund bestimmten Präsidenten schweizerischer Nationalität.Diesem Hafenausschuß ist auch die Verwaltung der Weichsel in ihrem Laufe durch das Danziger Gebiet übertragen.

Die Beziehungen der Freien Stadt zu Polen sind durch den Danzig-polnischen Vertrag,unterzeichnet in Paris am 9.November 1920,und das Warschauer Abkommen vom 24.Oktober 1921 (das zur Ausführung und Ergänzung des Vertrages vom 9.November 1920 abgeschlossen wurde) geregelt.Die Zolleinheit besteht seit dem 1.Januar 1922,die Einheit des Wirtschaftsgebietes seit dem 1.April 1925.

Die Organisation des Zolldienstes steht der Regierung der Freien Stadt zu.Das Landeszollamt erhebt die Zölle durch freistädtische Beamte nach dem polnischen Zolltarif,sowie die Verbrauchs- und Verkehrsabgaben nach den Danziger Gesetzen.Mehr als ein Drittel - 34 Prozent - aller im Danzig-polnischen Zollgebiet aufkommenden Zolleinnahmen werden in der Freien Stadt Danzig erhoben,der Danziger Staatskasse verbleiben nur 7,31%.

Die Freie Stadt ist ein autonomer Staat,der in staatsrechtlicher Beziehung von Polen völlig unabhängig und in Gesetzgebung,Rechtspflege usw. selbständig ist.Sie hat ihre eigene Verfassung,die von der am 16.Mai 1920 gewählten "Verfassunggebenden Versammlung" (dem heutigen Volkstag) beschlossen und am 11.Mai 1922 durch den Hohen Kommissar des Völkerbundes genehmigt wurde.

Der Völkerbund hat als seinen ständigen Vertreter in Danzig einen Hohen Kommissar auf gemeinsame Kosten der Freien Stadt und Polens.Seine Aufgabe ist es,in Streitfragen zwischen Danzig und Polen die ersten Entscheidungen,gegen die eine Berufung an den Völkerbund möglich ist,zu fällen.Die Republik Polen unterhält in Danzig eine diplomatische Vertretung.Außerdem sind fast sämtliche Staaten der Welt in Danzig konsularisch vertreten.