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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Grossbuergerrecht im alten Danzig / Danziger Willküren



Daniel Hebron
04.04.2008, 12:11
Hallo,

zur Zeit des Buergermeisters Eberhardt Ferber (etwa 1500 +- 20) soll das grosse Buergerrecht der Stadt Danzig vererblich gewesen sein. Dieses Recht soll sodann auch fuer die legitimen Nachkommen erblich die Buergerrechte und die Handelskonzession miteinbezogen haben.

In Simson's "Geschichte der Stadt Danzig" wird nur vermerkt, dass sich zu jener Zeit ein gefestigtes Patriziat gebildet hat, waehrend in Simson's "Geschichte der Danziger Willkuer" nichts ueber diese Angelegenheit zu finden ist.

Hat vielleicht hierzu jemand weiterfuehrende Literaturtips oder Angaben?

Viele Gruesse
Daniel

Peter von Groddeck
04.04.2008, 17:31
Eberhardt (auch Ebert genannt) Ferber war von 1510 bis 1529 Bürgermeister in Danzig.
Peter

Wolfgang
12.04.2008, 09:43
zur Zeit des Buergermeisters Eberhardt Ferber (etwa 1500 +- 20) soll das grosse Buergerrecht der Stadt Danzig vererblich gewesen sein.

Worin unterschied sich Danzig das Großbürgerrecht vom kleinen Bürgerrecht? War es gekoppelt an den Stand der Bürger oder lediglich an deren Zahlungsfähigkeit?

Wann wurde erstmals zwischen Klein- und Großbürger unterschieden? Kaufleute mussten ja von Anfang an für die Erlangung des Bürgerrechts mehr zahlen als Handwerker und Arbeitsmänner, obwohl diese zumindest im 17.Jhrd. das Großbürgerrecht durch eine Nachzahlung erlangen konnten.

Ob das Großbürgerrecht direkt vererbt werden konnte, weiß ich nicht, stand nicht einmal in einer Willkür, dass zumindest das Recht auf Erlangen das Bürgerrechts (gegen verminderte Zahlung) vererbt werden konnte?

Wolfgang
12.04.2008, 09:50
Eine sehr interessante und wichtige Arbeit hat Paul Simson 1904 mit der "Geschichte der Danziger Willkür" vorgelegt, die in den "Quellen und Darstellungen zur Geschichte Westpreußens", Band 3, veröffentlicht wurde und als Reprint der Copernicus-Vereinigung im Jahr 2006 neu erschien.

Dieses Werk wirft jedoch viele neue Fragen auf, die nur durch ein intensiveres Beschäftigen mit den Danziger Willküren (Gesetzbücher) beantwortet werden können. Deswegen meine Frage: Kennt jemand von Euch weitere Publikationen zu den Willküren, also z.B. Fachartikel, Kommentare, Dissertationen oder sonstige Fachbücher?

Daniel Hebron
12.04.2008, 10:39
Hallo Wolfgang,

wuerde mich auch interessieren. Habe von Simson das etwas ramponierte Original aus dem Jahre 1904.

Gruss
Daniel

Wolfgang
12.04.2008, 11:08
Habe von Simson das etwas ramponierte Original aus dem Jahre 1904.
Hallo Daniel,

das besitze ich ebenfalls - wie auch fast alle anderen Publikationen im Original aus der Reihe "Quellen und Darstellungen zur Geschichte Westpreußens".

Curicke schreibt übrigens in seiner Städtebeschreibung im "ander Buch" in Kapitel XIX "Von den Bürgeren und Wercken / und beyderseits Bürgerrechten". Dort heißt es einleitend: "Je Bürgerschafft wird abgetheilet / in die Grosse und Kleine Bürgerschafft. Die Grosse Bürgerschafft oder Großbürger / sind die Kauffleute. Die Kleine Bürgerschafft oder Bürger / sind die Handwercke."

Desweiteren geht Curicke dort auch auf Unterschiede zwischen Groß- und Kleinbürgern ein, aber dies bezieht sich alles auf das 17. Jahrhundert bzw. auf den Zeitpunkt zu dem Curicke sein Werk schrieb. Insofern sind seine Ausführungen zwar sehr interessant, aber nicht erschöpfend für den, der einen gesamtgeschichtlichen Eindruck gewinnen möchte.

Übrigens, wer gehörte zum Patriziat? Gehörte man automatisch zu ihm, wenn man einflussreicher und vermögender Kaufmann war? Gibt es verbindliche Kriterien nach denen man einen Patrizier ausmachen konnte?

Daniel Hebron
12.04.2008, 11:45
Übrigens, wer gehörte zum Patriziat? Gehörte man automatisch zu ihm, wenn man einflussreicher und vermögender Kaufmann war? Gibt es verbindliche Kriterien nach denen man einen Patrizier ausmachen konnte?

Hallo Wolfgang,

sehr interessante Frage. Simson schreibt betreffend der Zeit zwischen 1496 und 1517 folgendes:

"Dieser Beschraenkung der Zahl der Ratsmitglieder entspricht es, dass der Kreis der Familien, die die Ratstellen besetzten, enger wurde. Ein stark ausgepraegtes Gefuehl der Familienzusammengehoerigkeit trat bei ihnen hervor und berband sich mit einem durch den gluecklichen Aufschwung der Stadt und den schnell wachsenden Reichtum gesteigerten Selbstbewusstsein der regierenden Herren. .... ES BILDETE SICH IN DIESER ZEIT EIN FESTER UMRISSENES PATRIZIAT HERAUS, DAS ZWAR IMMER NEUE MITGLIEDER AUFNAHM, DIESE ABER SEHR SCHNELL MIT SICH VERSCHMOLZ."

Um zu dem Adel gleichgestellten Patriziat zu gehoeren sind unter anderem folgende Gesichtspunkte zu beachten:

- Zugehoerigkeit zum erblichen Stadtregiment vor 1500
- Ritter/Turnierfaehigkeit - [bsp. St. Georg]
- In preussischer Zeit (1793 und spaeter) nach den Kriterien des allgemeinen Landrechts zum Adel zugerechnet worden

Und dann gibt es noch das Patent des Koenigs von Preussen betr. der Landesuebernahme vom 25.03.1793 und die entsprechenden Vorarbeiten dazu, einzusehen im Geheimen Staatsarchiv. Alles recht schwierig, da die Danziger Unterlagen der Jahre 1793 - 1807 laut Auskunft des APG seit dem letzten Krieg verschollen sind.

Viele Gruesse
Daniel

Daniel Hebron
12.04.2008, 12:43
Hallo,

habe ich doch glatt vergessen:D:

Hauptsaechlich bei den nach 1500 auftretenden Patriziern findet man Adelsbriefe

- des Koenigs von Preussen
- des Koenigs von Polen
- des Koenigs von Schweden
- des Koenigs von Daenemark
- vom dt. Kaiser
- vom Koenig von GB
etc.

Wobei laut Auskunft des Staatsarchivs in Wien ein Adelsbrief allein kein Beweis zur Zugehoerigkeit zum Patriziat darstellt.

Der Briefadel hatte nicht automatisch Zugang zum Patriziat.

Viele Gruesse
Daniel