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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wie liefen damals Scheidungen ab?



cortés
28.01.2012, 22:36
Meine Urgroßeltern haben sich scheiden lassen, so dass sich die Spuren meiner Urgroßmutter verloren haben. Auf dem Standesamt in Berlin habe ich die Heiratsurkunde der zweiten Ehe erhalten (09/1932). Die Frage, ob das Standesamt einen schriftlichen Nachweis über die erfolgte Scheidung vorliegen hat, wurde verneint.

Den Trennungszeitraum würde ich von 1925 bis 1928 eingrenzen. Der Ehemann lebte nach der Trennung mit zwei Kindern in Berlin, die Ehefrau fortan mit einem Kind in einer anderen, unbekannten Stadt (Gegend).

Angenommen, dass mein Urgrossvater die Scheidung in Berlin beantragte, ist sie dann auch dort abgewickelt worden?
Musste die Frau zum Scheidungsurteil in Berlin anwesend sein oder konnte sie der Scheidung am Wohnort (zuständigen Familiengericht) zustimmen?
Wie liefen damals die Dinge ab, die man heute Unterhalt, Versorgungsausgleich, Trennungszeitraum und (früher) die Schuldfrage nannte)?

K.Pettke
29.01.2012, 19:05
Hallo Cortés....

ich denke, wenn Dein Urgroßvater in Berlin gelebt und gewohnt hat, wird er sich einen Rechtsanwalt gesucht haben. Der hat dann beim zuständigen Amtsgericht den Antrag auf Scheidung eingereicht. Da sicher keiner der Parteien (Urgroßvater und Urgroßmutter) schuldig am Scheitern der Ehe sein wollte, hat die Gegenpartei meist einen Antrag auf Widerklage eingereicht....in dem Fall also Deine Urgroßmutter. Um die genaue Schuldfrage zu klären, wurden auch Zeugen befragt. Ich glaube nicht (bin mir aber nicht sicher), dass die Parteien bei der Scheidung anwesen sein mussten. Manchmal ist es ziemlich amüsant solch alte Scheidungsurteile zu lesen, ich bin froh, dass ich zu der Zeit eine Scheidung nicht durchmachen musste. Wenn Dein Urgroßvater ein zweites Mal geheiratet hat, musste er das Scheidungsurteil vorlegen, als er das Aufgebot bestellt hat. In den hiesigen Aufgebotsunterlagen sind diese Urteile abgeheftet (zumindest bei uns). Von Unterhaltszahlungen an den geschiedenen Ehemann habe ich bisher noch nichts gelesen.

Ich hoffe, es hilft

Katrin vonne Schlei

cortés
29.01.2012, 20:23
Hallo Katrin,

danke für deine Antwort. Am einfachsten wäre es, wenn mir das Scheidungsurteil beim Familiengericht in Kopie ausgehändigt werden würde. Ich weiß jedoch noch nicht, ob das generell möglich ist, werde es aber bald in Erfahrung bringen. Durch anderweitige Nachforschungen möchte ich doch noch den Scheidungszeitraum enger eingrenzen können. Der andere Punkt, wo ich noch einmal beim Standesamt nachhaken kann, ist, wie du es angesprochen hast, das (eventuell) abgeheftete Scheidungsurteil bei den Aufgebotsunterlagen. Vielleicht wurde mir nur mit "nein" geantwortet, um mich schnell abzuwimmeln?

Viele Grüße

Rogan

Beate
29.01.2012, 21:05
Hallo Rogan,

meine Großeltern waren auch geschieden. Auf der Heiratsurkunde, deren Kopie ich aus Danzig bekam, war das Scheidungsdatum handschriftlich vermerkt...vielleicht hilft das?

Schöne Grüße Beate

cortés
29.01.2012, 21:18
Hallo Beate,

danke für dein Stichwort. Ich habe mir mein Dokument, eine Ablichtung aus dem Heiratsbuch, noch einmal genau angesehen. In dem vom Standesamt zur Beglaubigung benutzten Stempel heißt es: "Der Eintrag enthält keinen Randvermerk."

Viele Grüße

Rogan

Beate
29.01.2012, 21:28
Wie ärgerlich! Ich hab mich gerade noch einmal durch die Dokumente gewühlt: auf der Geburtsurkunde! des Großvaters stehen auch die Daten der ersten und der zweiten Heirat, und die 1966 von meinem Vater in Berlin angeforderte Kopie der Geburtsurkunde des Großvaters (mein Vater wußte zu dem Zeitpunkt noch nichts über den Verbleib seines Vaters), enthält gleichzeitig eine Art "Scheidungsurkunde" mit Datum ....

Schöne Grüße Beate

K.Pettke
29.01.2012, 21:51
Hallo Rogan,

ich denke nicht, dass man Dich abwimmeln wollte. Ich vermute mal im Eifer des Gefechts hat man da vielleicht nicht dran gedacht. Es ist ja auch nicht gesagt, dass das Aufgebot dort verhandelt wurde, wo auch geheiratet wurde. Wenn Aufgebotsverhandlungen abgehalten wurden, dann liegen die im Archiv und nicht mehr im Standesamt. Wir haben z. B. alle Aufgebotsverhandlungen ab 1874 mit sämtlichst dazugehörigen einzureichenden Unterlagen (Taufscheine, Sterbeurkunden, Angaben der Eltern usw.). Das mit den Hinweisen, wie Beate sie auf ihren Urkunden hat, ist schon super. Nur leider gab es auch eine Zeit, in der keine Hinweise auf den Urkunden verzeichnet wurden. Meist wurde auf den Geburtsurkunden mit Hinweisen gearbeitet. Dort stand dann mit Glück das Datum der Eheschließung oder des Todes mit Angabe des Standesamtes und der Urkundennummer. In den Heiratsbüchern standen dann meist Hinweise zu Geburten von Kindern und auch zum Tod der Eheleute. Auf unseren alten Meldekarten, die sich auf Microfish befinden, ist auch IMMER verzeichnet, wann die Person verstorben ist oder wann die Ehe rechtskräftig geschieden wurde. Also...Du hast noch ein paar Suchmöglichkeiten mehr :)

cortés
30.01.2012, 20:41
Ich danke euch noch einmal für eure Antworten,

ich werde wohl noch einmal bei dem zuständigen Standesamt vorstellig werden und einmal genau klären, welche Urkunden, Vermerke oder Archivunterlagen generell vorhanden sind. Die genannten Stichwörter "sämtliche dazugehörigen einzureichenden Unterlagen" gefallen mir besonders, das habe ich noch nicht aufgeklärt. Über Meldedateien habe ich schon einiges gelesen, selbst mich jedoch noch nicht um einen Auszug bemüht.

Ganz klar, ihr habt mir meine Suchmöglichkeiten erweitert!

Viele Grüße

Rogan