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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zur Rechtslage in Danzig (ab dem 23.06.1934)



cortés
14.02.2012, 21:39
23. Juni 1934: Danzig-polnisches Abkommen über die Hafenpolizei wird unterzeichnet
Sowie:
- Anstellung von Ausländern in Danzig
-Zulässigkeit besonderer Schiedsinstanzen zwischen Danzig und Polen
- Garantie der Danziger Verfassung
- Verfassungsmässigkeit der Einsetzung eines Staatskommissars.

http://www.zaoerv.de/05_1935/5_1935_1_b_149_155_1.pdf