Hinweis zur Nummerierung der Häuser in Adressbüchern
Aus gegebenem Anlass möchte ich nochmal darauf hinweisen, dass in früheren Zeiten , die Häuser eines Ortes durchnummeriert wurden und die Nummern den Straßen dann zugeordnet, wenn der Ort Straßennamen hatte. Ansonsten lautete die Adresse Ort Nummer des Hauses. Auch in Danzig war das so. Das Haus Nr. 1751 der Stadt Danzig lag halt im Adressbuch von 1817 in der Straße: An der Radaune. Das hat sich in einigen Orten bis in die heutige Zeit so gehalten (z.B. Rügen).
Einen lieben Gruß
Jutta
AW: Hinweis zur Nummerierung der Häuser in Adressbüchern
Wie kann ich dann ein Gebäude lokalisieren.
Gruß
M.
AW: Hinweis zur Nummerierung der Häuser in Adressbüchern
Also ich benötige Steegen Nr. 124a, vor 1945
AW: Hinweis zur Nummerierung der Häuser in Adressbüchern
Schönen guten Abend,
wer die alten Hausnummern (wie sie z.B. auch in den Kirchenbüchern genannt werden) in Vorkriegs-Realadressen umsetzen möchte, erfährt für zumindest für DANZIGER Hausnummern näheres unter "Verzeichnis der Grundstücke in der Stadt Danzig 1854".
Für Steegen habe ich noch keinen Quellenhinweis.
Schöne Grüße aus der Gemeinde Steegen
Wolfgang
AW: Hinweis zur Nummerierung der Häuser in Adressbüchern
Hallo Wolfgang,
gibt es für die Gemeinde Stutthof - Grenzdorf B Quellenhinweise für die Grundstücke
wenn ja, wo kann man da einsehen?
viele Grüße
ingrid
AW: Hinweis zur Nummerierung der Häuser in Adressbüchern
Hallo Ingrid,
mir ist jetzt nicht ganz klar, was du unter 'Quellenhinweise' verstehst.
Mir liegen die Veröffentlichungen von Günter Rehaag inkl. der von ihm angelegten Lagepläne vor. Seine beiden Bücher decken neben Stutthof auch Grenzdorf B ab. Wenn es also darum gehen sollte, zu identifizieren, wo eine Person vor dem zweiten Weltkrieg gewohnt hat, so ist diese Dokumentation sicher der beste Weg zur Lokalisierung.
Viele Grüße
Peter
Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 2)
AW: Hinweis zur Nummerierung der Häuser in Adressbüchern
Hallo,
habe eine Anordnung gefunden, nach der erst 1855 die einheitliche Beschilderung mit Hausnummern in den "Ortschaften unseres Territorii" vorgeschrieben war. Interessant ist, dass der Hersteller auch gleich mit vorgeschrieben war (wegen der Einheitlichkeit) und die Frist für damalige Verhältnisse sehr kurz war.
Quelle: Kreis-Blatt für den Danziger Kreis Nr. 18/1855 vom 5.5.1855, S. 124.
Schöne Grüße aus Mecklenburg
sinus
Anhang 20545