Auszug aus dem Staatsanzeiger für die Freie Stadt Danzig, Nr.71, 22.06.1938:

Nr.232 Aufhören der Berufstätigkeit einer Hebamme.

Auf Grund des Gesetzes über die Altersversorgung der Hebammen vom 18.12.1935 (G.Bl. S.30/36) ist der Hebamme Frau Helene Starosta, geb. Kiedrowski aus Lamenstein vom 1.7.1938 ab eine Altersversorgung gewährt worden.
Mit dem Bezug der Altersversorgung darf die vorgenannte Hebamme ihren Beruf nicht mehr ausüben.
Danzig, den 15. Juni 1938
Der Senat der Freien Stadt Danzig
Abteilung für Gesundheitswesen und Bevölkerungspolitik (G)