Auszug aus dem Staatsanzeiger für die Freie Stadt Danzig, Nr.112, 19.10.1938:

Nr.401 Aufhören der Berufstätigkeit einer Hebamme.
Aufgrund des Gesetzes über die Altersversorgung der Hebammen vom 18.12.1935 (G.Bl. S.30/36) ist der Hebamme Frau Marie Wendt, geb. Jereczek aus Oberbuschkau vom 1.10.1938 ab eine Altersversorgung gewährt worden.
Mit dem Bezug der Altersversorgung darf die vorgenannte Hebamme ihren Beruf nicht mehr ausüben.
Danzig, den 6. Oktober 1938
Der Senat der Freien Stadt Danzig
Abtl. für Gesundheitswesen und Bevölkerungspolitik (G)