Auszug aus dem Staatsanzeiger für die Freie Stadt Danzig, Nr.114, 26.10.1938:

Nr.415 Aufhören der Berufstätigkeit einer Hebamme.
Aufgrund des Gesetzes über die Altersversorgung der Hebammen vom 18.12.1935 (G.Bl. S.30/36) ist der Hebamme Frau Friederike Single, geb. Perseke aus Zugdam, Kreis Danziger Niederung, vom 1.10.1938 ab eine Altersversorgung gewährt worden.
Mit dem Bezug der Altersversorgung darf die vorgenannte Hebamme ihren Beruf nicht mehr ausüben.
Danzig, den 14. Oktober 1938
Der Senat der Freien Stadt Danzig
Abteilung für Gesundheitswesen und Bevölkerungspolitik (G)