Auszug aus dem Staatsanzeiger für die Freie Stadt Danzig, Nr.123, 01.12.1937:

498 / Aufhören der Berufstätigkeit einer Hebamme.
Aufgrund des Gesetzes über die Altersversorgung der Hebammen vom 18.12.1935 (G.Bl. S.30/36) ist der Hebamme Frau Hedwig Roeder, geb. Uick aus Heubude vom 1.12.1937 ab eine Altersversorgung gewährt worden.
Mit dem Bezug der Altersversorgung darf die vorgenannte Hebamme ihren Beruf nicht mehr ausüben.
Danzig, den 20. November 1937
Der Senat der Freien Stadt Danzig
Abteilung für Gesundheitswesen und Bevölkerungspolitik
G2308