Schönen guten Abend,
in der nächsten Zeit werde ich hier Tipps und Hinweise für Angler aufzeigen, mit Schwerpunkt auf die zwei polnischen Woiwodschaften Pommern sowie Ermland-Masuren.
Die Tipps werde ich dann in einer PDF-Datei zusammenfassen und veröffentlichen.
Hier die erste Version eines
Merkblatt für Angler im „Weichsel-Werder-Ring“
Ausländische Urlauber die im Bereich des „Weichsel-Werder-Ringes“ (Bezirk des Polnischen Anglerverbandes in Elbing) in den nachfolgenden Gewässern angeln möchten, sind herzlich eingeladen, dies unter Beachtung folgender Regeln und Bestimmungen zu tun:
Die wichtigsten Gewässer im Angelgebiet sind:
- Elbinger Weichsel (Szkarpawa)
- Nogat
- Königsberger Weichsel (Wisła Królewiecka)
- Tiege (Tuga)
- Elbing-Fluss (Elbląg)
- die Kanäle im Weichsel-Nogat-Delta
Die vom Elbinger Fischereiverband (Polski Związek Wędkarski Okręg Elbląg) ausgegebene Fischereierlaubnis berechtigt nicht zum Angeln in der Weichsel (Wisła) und dem Frischen Haff (Zalew Wiślany).
Folgende Maße sind zwingend zu beachten (von Kopf bis Schwanzende):
- Aale: ab 40 cm
- Barsche: ab 15 cm
- Hechte: 50 – 90 cm
- Karpfen: ab 30 cm
- Lachse: ab 35 cm
- Rapfen: 40 – 70 cm
- Rotaugen: ab 15 cm
- Schleien: ab 25 cm
- Seeforellen: ab 50 cm
- Wels: ab 70 cm
- Zander: ab 45 cm
Fische, die nicht die festgelegten Mindest- bzw. Höchstmaße aufweisen, müssen schonend vom Haken befreit und in jedem Fall in das Gewässer zurückgesetzt werden, auch wenn sie nur noch geringe oder keine Lebenszeichen zeigen.
Beim Angeln sind mitzuführen:
- Maßband
- Hakenentferner
- Ausweis / Identitätskarte
- Fischereierlaubnis bzw. Zahlungsnachweis / Überweisungsträger über die gezahlten Gebühren
Zu beachten ist außerdem:
- Zum Angeln in polnischen Gewässern wird kein deutscher Fischereischein benötigt
- Geangelt werden darf mit höchstens zwei Ruten
- unter Aufsicht eines erwachsenen Fischereierlaubnisinhabers darf auch ein bis zu 14 Jahre alter Jugendlicher mit einer Rute angeln
- Tote Köderfische sind erlaubt, wenn diese die Mindestfangmaße aufweisen
- Der Angler muss gefangene Fische kennen. Er ist verpflichtet, ihm unbekannte Fische in das Gewässer zurückzusetzen
- Fischereikontrolleure sind auf das Boot zu lassen. Ihnen müssen auf Verlangen Fänge, Ausrüstung, Köder, Ausweis und Berechtigung gezeigt werden
- Es bestehen weitere Regeln / Bestimmungen, die der Angler kennen muss. Über sie gibt der Polnische Anglerverband Auskunft.
Die Fischereierlaubnis kann erworben werden direkt beim Elbinger Fischereiverband in Elbing in der Straße Sukiennicza 10 (in der Altstadt nahe des Elbing-Flusses) oder durch Überweisung auf das Konto des Fischereiverbandes.
Die Gebühren betragen:
Ein volles Kalenderjahr: 250 Złoty
7 Tage: 140 Złoty
3 Tage: 70 Złoty
Tageserlaubnis: 35 Zloty
Empfänger: PZW Elblag
Bank: BANK Pekao S.A. II odzial/Elblag
Konto: 42 1240 2265 1111 0010 3252 8076
Auf der Überweisung muss angegeben werden der volle Name des Anglers und der genaue Zeitraum in dem beabsichtigt wird zu angeln (von Datum/bis Datum).
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Viele Grüße aus dem Werder
Wolfgang