Hallöle,
da die eigentlichen Landesherren (Markgrafen) in der Regel nicht vor Ort waren, setzten sie Amtswalter in den Gebieten ein. Sie selber erschienen nur sporadisch an unterschiedlichen Orten (vermutlich nicht in den Wintermonaten wegen der schlechten Straßenverhältnisse). In den Städten führten die Vogte das Hohe Gericht und die Schulzen die niederen Gerichte. Die Vogte waren direkte Untergebene der Markgrafen, und waren oft für mehrere Orte zuständig. Die Schulzen wiederum waren der jeweiligen Stadt unterstellt und auch in ihr wohnhaft. Durch die ständige Finanzknappheit der Markgrafen gelang es bis zum Ende des 14 Jahrhunderts allen größeren Städten das Amt des Vogten den Markgrafen abzukaufen, und mit auf ihren Schulzen zu übertragen. Sie hatten somit die gesamte Rechtssprechung in ihre eigene Verantwortung übernommen. Man sollte dabei nicht vergessen, dass es sich hierbei um eine recht gute Einnahmequelle handelte, denn einer war (in der Regel) immer schuldig und mußte die 30 - 60 Schilling bezahlen.
Tschü....