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Thema: Bei Flugausfällen !!!!!!!!!!!!!

  1. #1
    Forum-Teilnehmer Avatar von Hans-Joerg +, Ehrenmitglied
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    Standard Bei Flugausfällen !!!!!!!!!!!!!

    Flug fällt aus: Airlines in der Pflicht
    Luftverkehr: Eine Fluggesellschaft muss Ihren Passagieren mit Essen und Unterkunft versorgen, wenn ein Flug ausfällt ( etwa durch Annullierung und große Verspätung) und sich dadurch die Rückreise verzögert. Das entschied das Koblenzer Oberlandesgericht (OLG ,Az. 10 U 385/07 ) . Die Klägerin hatte bei der Billig- Airline Ryanair eien Rückflug aus Spanien zum Flughafen Hahn gebucht. Der Flug wurde aber wegen Nebel storniert und die Urlauberin konnte erst 2 Tage später fliegen.
    Währenddessen betreute Ryanair die Passagiere nicht.
    Zu Unrecht:. Denn einer EU- Verordnung zufolge müssen Fluggesellschaften in solchen Fällen Essen, Getränke und notfalls eine Unterkunft zur Verfügung stellen , erklärten die Richter
    Aus ADAC motowelt

    Viele Grüße
    Hans-Jörg

  2. #2
    Forum-Teilnehmer Avatar von Frischula
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    Hans Joerg,

    danke fuer diese Mitteilung!

    Wer kann mir definitiv sagen, ob man mit RYANAIR neben sein Freigepäck bzw. Handgepäck von 10 kg, zusätzlich eine Kameratasche als Freigepäck kostenlos mitführen darf? Die Bestimmungen von RYANAIR geben mir irgendwie keine richtige Auskunft.

    Im voraus schon mal Dank!

    Greetings
    Frischula

  3. #3
    Forum-Teilnehmer Avatar von christian65201
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    Hallo Frischula,

    ich habe bis jetzt immer einen Pilotenkoffer, meinen Laptop und die Fototasche mit in die Kabine genommen, und immer ohne Beanstandung.

    Gruß
    Christian

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