aus: Zentralblatt der Bauverwaltung Nr. 8 vom 27. Januar 1909
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Ein Wettbewerb um Entwürfe zu einem Bebauungsplan für das dem Reichsfiskus gehörende Gelände in Danzig-Schellmühl von etwa 70 ha Größe und für angrenzende Teile des Stadtbezirks Danzig von rd. 100 ha Größe wird mit Frist bis zum 1. Mai d. J. vom Westpreußischen Architekten- und Ingenieurverein ausgeschrieben. Drei Preise von 2.500, 1.500 und 800 Mark sind ausgesetzt. Zum Ankauf von Entwürfen stehen außerdem noch rd. 700 Mark zur Verfügung. Die Wettbewerbsunterlagen sind gegen Einsendung von 5 Mark vom städtischen Vermessungsamt in Danzig, Rathaus, zu beziehen.

aus: Zentralblatt der Bauverwaltung Nr. 10 vom 03. Febuar 1909
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Wettbewerb um Entwürfe für einen Bebauungsplan eines dem Reichsflskus und der Stadt Danzig gehörigen Geländes in Danzig-Schellmühl
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In Ergänzung der Mitteilung auf S. 60 d. Bl. ist noch zu berichten, dass das Preisgericht aus den Herren: Regierungs- und Baurat Herrmann-Berlin, Regierungsrat Roth, Professor Geuzmer, Vermessungsdirektor Block, Oberbürgermeister Ehlers, Stadtbaurat Fehlhaber, Regierungs- und Baurat Lehmbeck, Architekt Regieruügsbaumeister Schade, Stadtbauinspektor Dähne, sämtlich in Danzig, besteht. Das Gelände liegt an der Nordgrenze von Danzig, etwa 2 1/2 km von der inneren Stadt und wird von der Bahn Danzig-Neufahrwasser durchschnitten. Das reichsfiskalische Gelände ist 70 ha und das benachbarte städtische Gelände 100 ha groß. Verbindung durch Eisenbahn und elektrische Straßenbahn ist vorhanden. Das etwas bewegte Gelände, in dem die vorhandenen Hauptverkehrswege beibehalten werden sollen, ist für die Errichtung von Kleinwohnungen für Arbeiter, Handwerker usw., je nach Bedarf zu Erbbaurecht, sowie für den Bau besserer Wohnungen und für Fabrikanlagen in Aussicht genommen. Außer einem Marktplatz sind größere öffentliche Plätze nicht vorzusehen. Dagegen wird Wert auf die Anlage größerer Spielplätze und auf einen Bauplatz für ein Schulgebäude gelegt. Mit Ausnahme der Lage am Marktplatz, an dem neben dreigeschossigen Wohngebäuden öffentliche Bauten; Kirche, Kinderbewahranstalt, Badeanstalt usw. errichtet werden sollen, sind nur zweigeschossige (Erdgeschoss und Obergeschoss) Wohngebäude ohne Hinterhäuser bei Ausnutzung zu drei Vierteln des Bauplatzes zugelassen. Für die Bemessung der Blocktiefe sind für eine Arbeiterwohnung 150 und für eine Beamtenwohnung 100 qm Gartenfläche anzunehmen, und ein Wohnhaus soll in der Regel mindestens vier Wohnungen enthalten. Der Entwurf ist in die den Wettbewerbsunterlagen beigegebenen Lagepläne einzutragen, und zwar soll der Lageplan im Maßstabe 1:2500 das ganze Straßennetz mit seinen Einzelheiten, d, h. mit Bauflucht, Straßen- und Platzgrenzen, Schmuckanlagen sowie die Umrisslinien der einzelnen Gebäude mit Grundstücksabgrenzungen enthalten. Der Reichsflskus und der Magistrat von Danzig übernehmen keinerlei Verpflichtung, einen der preisgekrönten Entwürfe ganz oder zum Teil dem endgültigen, zur Ausführung bestimmten Bebauungsplan zugründe zu legen oder einem der Bewerber die weitere Ausarbeitung oder die Leitung der auf dem Gelände neu zu errichtenden Bauten zu übertragen.

aus: Zentralblatt der Bauverwaltung Nr. 45 vom 05. Juni 1909
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In dem Wettbewerb betreffend Bebauungsplan Danzig-Schellmühl (vgl. S. 60 u. 71 d. Bl.) haben erhalten den ersten Preis (2.500 Mark) C. Wückert in Kuxhaven, den zweiten Preis (1.500 Mark) Architekt Peter Andreas Hansen io München-Nymphenburg, den dritten Preis (800 Mark) Dr.-Ing. Th. Heyd in Darmstadt. Zum Ankauf für je 350 Mark sind empfohlen der Entwurf „Lenz" der Architekten Georg Schalk u. Ludwig Trimper in Mühlhausen im Elsaß und der Entwurf „Pastorale" vom Stadtgeometer Strinz in Bonn. Sämtliche eingegangenen 76 Entwürfe werden im Franziskanerkloster in Danzig bis 9. Juni 1909 von 10 bis 4 Uhr öffentlich ausgestellt.


Viele Grüße

Peter