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Thema: Begriffserklärung "abgeschieden"

  1. #1
    Forum-Teilnehmer Avatar von Ute Marianne
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    Standard Begriffserklärung "abgeschieden"

    Hallo zusammen,

    Ich habe in einem Trauungseintrag den Begriff abgeschieden.
    Kann ich diesen mit Scheidung von ..... gleichsetzen ??

    http://www.archion.de/p/b515992398/


    Es geht im obigen Link um die Trauung von Heinrich Wilhelm Beck mit Caroline Wilhelmine Scharping am 29.2.1816.

    Wo kann ich das eventuelle Scheidungsurteil finden ???


    Liebe Grüße Ute

  2. #2
    Forum-Teilnehmer Avatar von JuHo54
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    Standard AW: Begriffserklärung "abgeschieden"

    Hallo Ute Marianne,
    zum Ersteren ja und zu deinem Link: wer bei Archion nicht registriert ist, kann diesen nicht öffnen....
    Liebe Grüße
    Jutta
    Jeder Tag ist ein kleines Leben für sich.

    Artur Schopenhauer* 1788 Danzig

  3. #3
    Forum-Teilnehmer Avatar von Ute Marianne
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    Standard AW: Begriffserklärung "abgeschieden"

    HAllo Jutta,

    Danke für die Erklärung jetzt bräuchte ich nur noch das Scheidungsurteil.


    Gruß Ute

  4. #4
    Forum-Teilnehmer Avatar von Ute Marianne
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    Standard AW: Begriffserklärung "abgeschieden"

    Hallo zusammen,

    Hier ist der Eintrag über metryki:

    http://metryki.genbaza.pl/genbaza,detail,224761,15

    Es ist der letzte ganz unten leider mit Wasserzeichen vom Ezab.

    Wo kann ich jetzt weiterforschen in Bezug auf die 1. Ehefrau und geht auch aus den eventuellen Gerichtsakten etwas hervor.
    Wo finde ich die Scheidungsakten??

    Gruß ute

  5. #5
    Forum-Teilnehmer Avatar von Inge-Gisela
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    Standard AW: Begriffserklärung "abgeschieden"

    Hallo Ute,
    ich bin auch bzgl. einer Urkunde über das Wort abgeschieden gestolpert. Diese Bedeutungen hatte ich im Internet gefunden:
    1) einsam, abgelegen (ist mir bekannt)
    2) verstorben, tot (ist es so oder betrifft es Scheidungen?)

    Aber vielleicht stimmt es ja auch bei Scheidungen. Hast Du mittlerweile etwas erreichen können? Mir wurde mal erklärt, dass Scheidungsurteile vielleicht beim Archiv Danzig liegen: Da ich die von Dir eingestellte Urkunde auch nicht lesen kann, suchst Du in Danzig? Anscheinend gibt es dafür auch nicht unbedingt einen Index, so dass die Sucherei dauern könnte und vielleicht auch teuer würde, wenn man den Auftrag an jemanden gibt. Aber das sind derzeit alles vage Informationen. Also weiter bin ich derzeit nicht gekommen. Und ich bin an zwei Scheidungsurkunden/-urteilen interessiert.

    Lieben Gruß
    Inge-Gisela

  6. #6
    Forum-Teilnehmer Avatar von christian65201
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    Standard AW: Begriffserklärung "abgeschieden"

    Liebe Ute,
    leider gehören die Amtsgerichtsakten zu Scheidungen zu den "nicht archivwürdigen" Akten. D.h. sie können müssen aber nicht archivoert werden. Genauso verhält es sich leider mit den Beiakten (die Akte, die bei der Aufgebotsverhandlung angelegt wird).
    Grüße
    Christian
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  7. #7
    Forum-Teilnehmer Avatar von waldkind
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    Standard AW: Begriffserklärung "abgeschieden"

    Hallo an alle,
    mich würde grundsätzlich interessieren, wie es sich mit dem Scheidungsrecht zur damaligen Zeit verhielt. Mussten für eine Scheidung spezielle Gründe vorliegen? War es einfach oder schwierig sich scheiden zu lassen? Da fehlen mir entsprechende Kenntnisse. Weiß da jemand etwas? LG waldkind.
    Kunst ist schön, macht aber viel Arbeit. (Karl Valentin)

  8. #8
    Forum-Teilnehmer Avatar von Inge-Gisela
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    Standard AW: Begriffserklärung "abgeschieden"

    Liebes Waldkind,
    ich weiß nur, dass früher ja hauptsächlich nach dem Schuldprinzip geschieden wurde. Ich kenne auch so ein Urteil, das aber erst einige Jahrzehnte alt ist. Oder ein Partner hat die Schuld auf sich genommen, um geschieden zu werden. Oder beide Teile waren für schuldig erklärt worden. Vielleicht hing es auch vom Finanziellen ab, da die Frauen ja oft zu damaliger Zeit keinen Beruf hatten. 1977 wurde mit der Eherechtsreform nicht das Schuldprinzip abgeschafft, sondern nur die Schuldfrage. Da in meiner Familie so einige Scheidungen um 1920/1930 waren, denke ich mal nicht, dass es sooo schwierig war. Nicht schwieriger als heute. Z.B. nach 4 Jahren Ehe wieder geschieden udgl. Wenn sich die Eheleute vielleicht einig waren? Ob es da auch zusätzlich Schwierigkeiten bzgl. der Behörden gab, kann ich aber leider nicht beantworten. Schwerwiegende Gründe mussten sicherlich damals immer angegeben werden. Ich habe ja leider so ein altes Scheidungsurteil bisher nicht zu sehen bekommen. Letztendlich hing und hängt die Dauer eines Scheidungsprozesses wohl immer vom "guten" Willen beider Eheleute ab.

    Lieben Gruß
    Inge-Gisela

  9. #9
    Forum-Teilnehmer Avatar von Inge-Gisela
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    Standard AW: Begriffserklärung "abgeschieden"

    Was einem so mit den Jahren aus dem Kopf geht: Ich hatte bzgl. "abgeschieden" bereits 2013 selbst die Frage gestellt und sie war mir u.a. auch von Christian beantwortet worden.

    Lieben Gruß
    Inge-Gisela

  10. #10
    Forum-Teilnehmer Avatar von waldkind
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    Standard AW: Begriffserklärung "abgeschieden"

    Kenne ich, Inge-Gisela,
    ich bin oft erstaunt, womit ich mich schon alles beschäftigt habe und nichts mehr davon weiß. Gut, dass ich hier viel rein geschrieben habe, da kann ich es dann nachlesen.
    Ich hatte es mit dem "abgeschieden" um 1809 zu tun. Da würde es mich schon interessieren, welche Gründe damals zu einer Scheidung führen konnten. Ich denke nicht, dass man das zur damaligen Zeit aus einer Laune heraus tat.
    LG waldkind.
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  11. #11
    Forum-Teilnehmer Avatar von Felicity
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    Standard AW: Begriffserklärung "abgeschieden"

    Habe gedacht dass 'abgeschieden' gestorben heisst und 'geschieden' die Aufloesung einer Ehe bedeutet. Bin halt schon zu lange weg von der Heimat und spreche hier sehr wenig deutsch. Liebe Gruesse von der Feli

  12. #12
    Forum-Teilnehmer Avatar von RRose
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    Standard AW: Begriffserklärung "abgeschieden"

    Lieb Ute,

    Leider kann ich keinen von Deinen Links öffenen....


    Aber egal, wo ich im WWW suche, ich finde für das Wort "abgeschieden" keine Bedeutung für "geschieden". Eine Verbindung gibt es nur zu "verstorben"....

    Wie ist denn der genaue Wortlaut des Eintrages?
    Herzliche Grüsse

    Christina

  13. #13
    Forum-Teilnehmer Avatar von Stejuhn
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    Standard AW: Begriffserklärung "abgeschieden"

    Liebe Ute,

    mein Vater und meine Danziger Oma benutzten das Wort abgeschieden im Zusammenhang damit, dass z.B. ein Haus allein in der Landschaft stand. Also ohne unmittelbare Nachbarschaft. Könnte es sich deshalb vielleicht um eine nähere Ortsangabe handeln?

    Viele Grüße Sigrid
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  14. #14
    Forum-Teilnehmer Avatar von Ute Marianne
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    Standard AW: Begriffserklärung "abgeschieden"

    HAllo Sigrid,

    Ich habe den Begriff im Zusammenhang mit meinem Ururururgroßvater Wilhelm Heinrich Beck. Dieser heiratet im Jahre 1816 ein 2. MAl und da taucht der Bergiff abgeschieden auf.

    Die 2. Heirat hat in St Barbara am 29.2.1816 stattgefunden mit der minderjährigen Caroline Wilhelmine Scharping.

    Aus 1. Ehe waren 2 Mädchen da. Eine davon ist meine Urururgroßmutter Pauline Susanna Beck.

    Den evtl Sterbeeintrag der 1. Ehefrau Susanna Dorothea Scherwitzke verehl. /Geschiedene Beck habe ich nirgends bisher finden koennen.


    Gruß Ute

  15. #15
    Forum-Teilnehmer Avatar von Inge-Gisela
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    Standard AW: Begriffserklärung "abgeschieden"

    Liebe Feli,
    heute benutzt auch keiner mehr das Wort abgeschieden. Deswegen habe wir ja auch die Probleme bzgl. Interpretation. Vielleicht wurde in bestimmten Gegenden für geschieden manchmal das Wort abgeschieden genommen. Ansonsten ist eher gestorben gemeint.

    Liebes Waldkind,
    ja, da können die Gründe noch anders gewesen sein. Ich dachte selbst mehr um 1900 herum. Das sind immerhin fast 100 Jahre später.

    Lieben Gruß
    Inge-Gisela

  16. #16
    Forum-Teilnehmer Avatar von Felicity
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    Standard AW: Begriffserklärung "abgeschieden"

    Danke Inge Gisela ! Habt Ihr noch den 'Duden' daheinm ? Wenn ich manchmal nicht im Klaren bin, hole ich ihn heran. Die Wurzelworte helfen immer wieder. Liebe Gruesse von der Feli, die auch so 'abgeschieden' von Euch, Down Under, lebt.

  17. #17
    Forum-Teilnehmer Avatar von Inge-Gisela
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    Standard AW: Begriffserklärung "abgeschieden"

    Liebe Feli,
    in meinem Duden "Die deutsche Rechtschreibung", der von 2009 ist, da hatte sich ja mittlerweile leider vieles in der Rechtschreibung geändert (mit dem s, ss, ß finde ich allerdings heute logischer als früher), steht als Definition für abgeschieden nur "einsam (gelegen), verstorben". Dann habe ich noch einen Duden von 1967, da steht dasselbe.
    Aber wie so manche alten Urkunden wohl besagen, wurde es auch für geschieden genommen. Da hilft der Duden also auch nicht weiter :-). Lt. Internet gab es die erste Auflage des Dudens unter dem Titel „Vollständiges Orthographisches Wörterbuch der deutschen Sprache" bereits 1880. War mir nicht bewusst.

    Lieben Gruß
    Inge-Gisela

  18. #18
    Forum-Teilnehmer Avatar von Stejuhn
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    Standard AW: Begriffserklärung "abgeschieden"

    Liebe Ute,

    ich habe gerade in der von Duden "Das Synonymwörterbuch" 4. Auflage zu dem Wort abgeschieden folgendes gefunden:

    1. abgelegen
    2. dahin, erloschen, gestorben, leblos, nicht mehr da, tot (geh.) :entseelt, selig, verschieden, verstorben; (geh. verhüllt): heimgegangen hingeschieden; ((geh. veraltet): hingestreckt, verblichen; (fam. emotional): mausetot.
    Vielleicht kann Dir das ja weiterhelfen.

    Viele Grüße Sigrid
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  19. #19
    Forum-Teilnehmer Avatar von Felicity
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    Standard AW: Begriffserklärung "abgeschieden"

    Meine 23ste Auflage vom Duden 2004 ist die einzige Rechtschreibung die ich hier 'Down Under' habe. Also liebe Gruesse von der Feli, die sich da zwischen dem Duden und dem Google die VERSCHIEDENEN Erklaerungen aussucht.

  20. #20
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    Standard AW: Begriffserklärung "abgeschieden"

    Hallo Ihr Lieben,

    wenn es um das 19. Jahrhundert (und früher) geht, sollte man online in das Grimm'sche Wörterbuch sehen. - Das hat mir auch bei einer Namenserklärung weitergeholfen, bei der auch Prof. Udolph (live) nicht weiter wusste.

    PS: Aus dem pfälzischen Busch (Online nur per Funk & Roaming) = LSG Rheinauen
    Beste Grüsse
    Rudolf H. Böttcher

    Max Böttcher, Ing. bei Schichau (aus Beesenlaublingen & Mukrena);
    Franz Bartels & Co., Danzig Breitgasse 64 (aus Wolgast);
    Familie Zoll, Bohnsack;
    Behrendt, Detlaff / Detloff, Katt, Lissau, Schönhoff & Wölke aus dem Werder.
    Verwandt mit den Familien: Elsner, Adrian, Falk.

    http://bartels-zoll.blogspot.de/2012/07/ahnentafeln-zoll.html

  21. #21
    Forum-Teilnehmer Avatar von waldkind
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    Standard AW: Begriffserklärung "abgeschieden"

    Also Ihr Lieben,
    es gibt wohl nichts, was man nicht finden könnte. Jedenfalls steht im Rechtslexikon das Wort Abscheidung für die Ehescheidung drin.
    http://drw-www.adw.uni-heidelberg.de...rm=abscheidung
    Scheint mittelhochdeutsch zu sein. Aber den genauen Jahrgang des Buches müsst ihr suchen. Es sieht jedenfalls so aus, dass das Wort "Abescheydunge" im Rechtswesen viele Bedeutungen hatte und damit ein wichtiges Wort war. Nicht nur für die Ehescheidung. Unser Problem fürs Verständnis ist nämlich, dass wir für das Wort "Ehescheidung" schlicht "Scheidung" sagen. Das verschließt das Verständnis für das Wort. Dieses meint nämlich alles, was getrennt wird oder ist. Die Abscheidung ist ein gängiger Begriff aus der Chemie. Und viel anders ist die "Abscheidung zwischen Eheleuten" nicht gemeint gewesen.
    Gehen wir auf den indogermanischen Ursprung des Wortes, ist es "skei - trennen". Im Althochdeutschen "sceidan". Da ist es bis zum "scheiden" nicht mehr weit. Also bedeutet "Abscheidung" nichts anderes als die rechtliche Trennung von Eheleuten.

    So lässt sich nun leicht verstehen auch das abgeschiedene Gehöft. Das war der Hof, der vom Dorf weit abgelegen war. Den nannte man, wenn mich nicht alles täuscht, auch Einsiedlerhof.
    Nun gut, ein bisschen schlauer bin ich nun LG wk.
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  22. #22
    Forum-Teilnehmer Avatar von waldkind
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    Standard AW: Begriffserklärung "abgeschieden"

    Nachtrag:
    Das Wort "Abescheydunge" stammte aus dem Magdeburger-Breslauer Systematische Schöffenrecht aus der Mitte des 14.Jh. Das Buch befindet sich online bei Google-Books.Stelle zu finden auf Seite 154. Da geht es wohl um die Regelung nach der Scheidung einer Frau von ihrem Manne. Fragt sich eigentlich nur, wann der Begriff "Abscheidung" im Rechtswesen in "Scheidung" verwandelt wurde. Lg wk.

    https://books.google.de/books?id=2EQ...page&q&f=false
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  23. #23
    Forum-Teilnehmer Avatar von waldkind
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    Standard AW: Begriffserklärung "abgeschieden"

    Noch ein Nachtrag:
    Unter folgendem Link sieht man, wie das Wort "abscheiden" rechtlich gebraucht wurde. Unter römisch II 5 wird aus der Lutherbibel (16.Jh.) zitiert, die das Wort ebenso gebraucht. Diese unterscheidet eigentlich die Begriffe "scheiden" und "abscheiden". Ich schließe daraus, dass es beim "Abscheiden" vor allem um die Regelung der Begüterung im Trennungsprozess geht. LG wk.

    http://drw-www.adw.uni-heidelberg.de...erm=abscheiden
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  24. #24
    Forum-Teilnehmer Avatar von Inge-Gisela
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    Standard AW: Begriffserklärung "abgeschieden"

    Liebes Waldkind,
    vielen Dank für die Erklärung. Nun weiß ich auch etwas mehr. Es ist schon interessant, woraus/wovon sich ein Wort ableitet und wie sich die Sprache in den Jahrhunderten weiter entwickelt hat, und es auch heute noch tut.

    Lieben Gruß
    Inge-Gisela

  25. #25
    Forum-Teilnehmer Avatar von Bartels
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    Standard AW: Begriffserklärung "abgeschieden"

    Hallo,

    hier der Beitrag der Brüder Grimm, danach kann es auch: "gestorben" bedeuten.

    "ABGESCHIEDEN, separatus, gesondert, einsam, auch gestorben: das gespenst einer lieben abgeschiedenen. Wieland 9, 272; abgeschiedne selige geister."

    "ABGESCHIEDENHEIT, f. von der welt, von dem geräusch.
    [Bd. 1, Sp. 48]
    abgeschiedenheit des denkens. Fichte naturrecht 16; von dem getümmel. Wieland 1, 271."

    http://woerterbuchnetz.de/DWB/call_w...05971#XGA05971
    Beste Grüsse
    Rudolf H. Böttcher

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    http://bartels-zoll.blogspot.de/2012/07/ahnentafeln-zoll.html

  26. #26
    Forum-Teilnehmer Avatar von waldkind
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    Standard AW: Begriffserklärung "abgeschieden"

    Hallo Inge-Gisela,
    wie recht du hast. Ich mache diese Wortsucherei gerade deswegen so gerne. Man sieht ja daran nicht nur wie sich Sprache verändert, sondern mit ihr auch die Mentalität von Menschen und Völker. Geht man auf die indogermanische Wurzeln zurück, so sieht man leicht wie sehr die Sprachen miteinander verwandt sind. Im Grunde ist die indogermanische Wurzel "skei" die Grundlage sowohl für das deutsche Wort "scheiden" als auch für das lateinische Wort "separare". Da den Deutschen das Deutsche nicht wissenschaftlich genug war, nahmen sie aus dem Lateinischen die wissenschaftliche Sprache, benutzen also das Wort "separieren" für trennen, was aber nicht jeder Deutsche versteht. Inzwischen sind aber solche Wörter dermaßen eingedeutscht, dass man sie schon bald für Deutsch hält. Im Grunde hätte man also bei der indogermanischen Wurzel bleiben können, dann wären wir uns unserer gemeinsamen Sprache bewusst. Ein Schmunzeln verlangt es uns allemal ab. Vermutlich war die Entwicklung "Skei" - "skeidan" oder "Sceidan", dann "sceiden" und dann "scheiden".

    Interessant ist doch wie dieses Wort für alle gebraucht wurde, was getrennt wurde. Es hatte also auf den unterschiedlichsten Gebieten die gleiche Bedeutung und verband diese Gebiete auf solche Weise miteinander. Es bildet sich eine sprachlich Eineit. Heute richten wir mit den Wörtern den Blick aufs Detail und verstehen dann ein Wort in einem speziellen Gebiet nicht richtig, obwohl es da das gleiche bedeutet wie auf anderem Gebiet. Was ist der Begriff "scheiden" für den Tod, für den Einsiedlerhof und die Scheidung denn anders? So wie die deutsche Sprache sich ins Detail verrannt hat, so spiegelt sich das auch in den rechtlichen und bürokratischen Prozessen wieder.
    Gut ich separiere mich jetzt von euch bzw, ich scheide von dannen, besser ich suche nun die Abgeschiedenheit wk.
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