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Thema: Kirchenbücher

  1. #1
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    Standard Kirchenbücher

    Hallo im Forum
    In Polen ( Danzig?)durften Katholiken wohl wie Heute nur einmal Kirchlich heiraten-um 1800.
    Bei Tod des Ehepartners und Neuheirat gab es da keine Probleme? Es gab ja noch keine Standesämter oder wurde die Vermählung auch von einen Bürgermeister-Dorfältesten vollzogen.
    Grüsse Roman

  2. #2
    Forum-Teilnehmer Avatar von sarpei
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    Standard AW: Kirchenbücher

    Hallo Roman,

    ich bin mir jetzt nicht sicher, ob meine Antwort wirklich das trifft, was du fragen wolltest ...

    Das, was zu Zeiten des Standesamt das Aufgebot darstellte (nämlich die Möglichkeit, Einspruch gegen die Ehe einzulegen), gab es zu Zeiten der Kirchenbücher auch: dort wurde das Ehebegehren dreimal öffentlich von der Kanzel verkünde1. Erst dann durfte geheiratet werden. Meiner Kenntnis nach wurde dieses Verfahren nur anlässlich Kriegszeiten durch Erlass willentlich außer Kraft gesetzt: die sog. Kriegshochzeiten (zum Teil auch bei Abwesenheit des Bräutigams!).


    Viele Grüße

    Peter

  3. #3
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    Standard AW: Kirchenbücher

    Hallo Peter,
    ich bin immer wieder aufs Neue darüber erstaunt, was du so alles weißt.
    Respekt.
    Herzlichst
    Gerlind

  4. #4
    Forum-Teilnehmer Avatar von Fischersjung
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    Standard AW: Kirchenbücher

    Hallo Roman, bei Tod eines Ehepartners gab es meines Wissens keine Probleme, auch bei den Katholiken nicht. Es heißt doch, bis das der Tod euch scheidet. Gruß Joachim

  5. #5
    Forum-Teilnehmer
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    Standard AW: Kirchenbücher

    Hallo,
    danke Joachim und Peter. Meine Frage ist zu 100% Beantwortet!

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