Hallo
habe gehört dass zeit 2015 in Polen ein neues Personenstandsgesetz in Kraft ist.
Geburtsurkunden, Sperrfrist von 100 Jahren.
Heirats - und Sterbeurkunden, Sperrfrist 80 Jahren
Danach werden die ans Archiv übergeben.
Stimmt das? und wird es schon praktiziert?
Danke
Gruß
Dave