Moin zusammen,
ich bin in meinen Nachforschungen über einen Eintrag am Ende einer Heiratsurkunde von 1915 gestossen und brauche Hilfe bei der Interpretation. Der Eintrag lautet:
"Der Schlosser Helmdach erklärte, dass er das von seiner Ehefrau laut Geburtsurkunde ....Standesamtes Danzig-Langfuhr...geborene Kind Ernst Walter Paul(? könnte vll auch ein Nachname sein) als das seinige anerkenne!
Heißt das, dass das Kind vom Helmdach ist und unehelich geboren wurde und dann bei der Hochzeit offiziell anerkannt wurde oder ist es eher wie eine Adoption zu verstehen, wobei die Ehefrau das Kind mit in die Ehe bringt?
Ich bin für jeden Hinweis dankbar, da ich leider keinen Zugang zu der genannten Geburtsurkunde habe, da dieser Jahrgang leider noch nicht online ist.