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Thema: Mitnachbar

  1. #1
    Forum-Teilnehmer Avatar von Lavendelgirl
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    Standard Mitnachbar

    Hallo zusammen,

    ich habe da ein Verständnisproblem!?

    Was versteht man unter dem Eintrag M i t n a c h b a r in Kirchenbüchern?
    Ich habe bisher immer gedacht, dass da eine örtliche Nähe gegeben sein muss.
    Beispielsweise bei einer Heirat wohnt der Bräutigam in Steegen und der Vater der Braut wird als Mitnachbar in Pasewark genannt.

    Jetzt habe ich eine Heirat in Steegen gefunden und der Vater des Bräutigams wird als Mitnachbar in Bardau in Ostpreußen genannt.
    http://genwiki.genealogy.net/Bardau
    Wie kann dieses sein?
    Ein kleines Dankeschön für eine gegebene Antwort sollte doch für jeden machbar sein.

  2. #2
    Forum-Teilnehmer Avatar von waldling +6.8.2023
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    Standard AW: Mitnachbar

    Moin, Frank,

    hier findest du eine Erklärung.
    http://www.ahnenforschung-unger.de/g...0-0-1-l.html#M

    Gruß
    Uwe

  3. #3
    Forum-Teilnehmer Avatar von Fischersjung
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    Standard AW: Mitnachbar

    Viele Grüße von Joachim

  4. #4
    Forum-Teilnehmer Avatar von Fischersjung
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    Standard AW: Mitnachbar

    Na Super,
    zwei ... ein Gedanke.

    Einen schönen Abend
    Viele Grüße von Joachim

  5. #5
    Forum-Teilnehmer Avatar von Lavendelgirl
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    Standard AW: Mitnachbar

    Ihr Lieben,

    vielen Dank dafür!

    Einen schönen Sonntag noch...
    Ein kleines Dankeschön für eine gegebene Antwort sollte doch für jeden machbar sein.

  6. #6
    Forum-Teilnehmer
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    Standard AW: Mitnachbar

    Hallo,

    vielleicht noch etwas mehr zum Hintergrund Nachbar / Mitnachbar.
    Im Werder wie auch in anderen Teilen Westpreußens war ein Zeitpachtverhältnis für ein Dorf üblich z.B. über 30 oder 40 Jahre. Das heißt alle Teilnehmer, die Nachbarn, teilten das Land auf bewirtschafteten es. Die Abgaben wurden dann gemeinsam entrichtet. Das Pachtverhältnis heißt Emphyteuse.
    Bei August Freiherr von Haxthausen: Die ländliche Verfassung in den einzelnen Provinzen der Preussischen Monarchie von 1839 wird ab Seite 205 näheres ausgeführt.
    z.B das im Kleinen Werder 26 im Amt Tiegenhof 24 ein emphyteutisches Recht besaßen.

    https://books.google.de/books?id=NoV...achbar&f=false

    Mit vielen Grüßen

    Wolfgang

  7. #7
    Forum-Teilnehmer Avatar von Lavendelgirl
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    Themenstarter

    Standard AW: Mitnachbar

    Hallo Wolfgang,
    vielen Dank für diese ausführliche Erklärung!
    Interessant zu lesen und nun auch zu wissen,
    Frank
    Ein kleines Dankeschön für eine gegebene Antwort sollte doch für jeden machbar sein.

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