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Thema: Dialog Forum

  1. #1
    Forum-Teilnehmer Avatar von waldling +6.8.2023
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    Standard Dialog Forum

    Guten Tag zusammen,

    ich bekam von der Deutsch-Polnischen-Gesellschaft eine Email mit folgenden Link:
    https://forumdialog.eu/2019/05/22/we...nerungskultur/

    Auch wenn es keinen direkten Bezug zu Danzig hat, so doch indirekt.

    Gruß
    Uwe

  2. #2
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    Standard AW: Dialog Forum

    Vorwort: Gerhard Jesske Hamburg
    In allen Kriegen und Notsituationen wurde geplündert. In normalen Zeiten spricht das Gesetz vom Diebstahl, wenn der Dieb sich fremdes Eigentum aneignet, da gibt es auch Steigerungen in derStrafe, zum Beispiel wenn damit ein Überfall auf eine oder mehrer Personen verbunden ist. In Kriegen oder Notzeiten, die durch Naturkatastrophen entstehen, wird eine besondere Härte der Gesetze angewandt, bis hin zur Todesstrrafe.
    Für das Militär gab es Ausnahmen. Beim Vorschmarsch, wenn der Nachschub ausblieb, galt das Gesetz " Versorgung aus dem Land" also es wurden Lebensmittel beschlagnahmt und der Landser, der Hühner zur Verpflegung der Gruppe klaute, der der war kein Dieb, sondern er " organisierte" nur.
    Deutsche Offiziere organisierten für Ihre Frauen oder Bräute in Frankreich besonders Parfüm, Seife und Stoffe usw. Der Soldat besorgte sich lieber Alkohol oder Konserven, die er für die Fmilie nach Hause sandte.
    LTO aus dem Text von Martin Rath
    Hans Krüger (CDU, 1902–1971), Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte, Vorsitzender des Bundes der Vertriebenen, eine Mitwirkung an Todesurteilen im besetzten Polen zum Vorwurf gemacht wurde, befriedigte seine (hilfsweise) Argumentation, Todesurteile wegen Schwarzschlachtens seien de lege artis gewesen, nicht mehr recht das öffentliche Bauchgefühl – 1963/64 war u.a. der Justizmord an polnischen Schwarzschlachtern zum PR-Problem geworden.

    In dem folgendem offiziellen Bericht ist sehr drastisch beschrieben , wie in Ostpreußen 1944 von deutschen Soldaten die Bevölkerung ausgeplündert wurde. Damit ist die Mär widerlegt, dass nur die Russen plünderten. Amerikaner und ander Sieger plünderten Kriegsgefangene aus klauten Kunstschätze und andere Werte.
    DOKUMENTE
    52. Bericht des Generalstaatsanwalts (OLG-Präsident Szelínski) vom
    18. Januar 1945
    Das Berichtsvierteljahr stand weiterhin unter dem Eindruck des
    Russeneinfalls in das ostpreußische Grenzgebiet.
    Der überraschende Einbruch hatte eine Durchführung planmäßiger
    Räumungsmaßnahmen unnıöglich gemacht. Die Bevölkerung der
    unmittelbar bedrohten Kreise konnte nur das zum Leben Notwendig-
    ste mitnehmen. In den Kreisen, die Operationsgebiet wurden, mußte
    nahezu sämtliches Vieh, die Erntevorräte und der Hausrat zurück-
    bleiben. In den angrenzenden Kreisen, die vorsorglich gleichzeitig
    geräumt wurden, konnte zwar lebendes und totes Inventar zurück-
    geführt werden. Auch das konnte aber mangels planvoller Vorberei-
    tungen nur in geringerem Umfange geschehen, zumal neben flüchte:
    den Trecks zurückflutende Soldaten die Straßen und Brücken ver-
    stopften. Betroffen wurden durchweg landwirtschaftlich intensiv
    bewirtschaftete Kreise mit besonderem Viehreichtum.
    Die Folge war, daß sich in den Grenzgebieten zahreiches Vieh heruim-
    trieb, dessen ordnungsmäßige Versorgımg nicht gewährleistet war.
    Eine Sammlung und restlose Zurückführung in geschlossenen Trecfnf
    ließ sich nicht durchführen. Von der Wehrmacht wurden die Tiere
    herrenlos betrachtet, abgeschlachtet oder ergriffen und mitgefühıt-
    Diesem Beispiel folgend, eigneten sich auch Organisationen, die zt;
    Wehrmachtsgefolge gehörten, insbesondere die 0. T. und die zu
    Schanzarbeiten eingesetzten Männer, Vieh und Lebensmittelvorräte
    an.
    Ob und inwieweit diese Beute einer Gemeinschaftsverpflegung oder
    einem Eigenerwerb zugute gekommen ist, läßt sich nicht übersehen
    Die Beutemacher beschränkten sich jedoch nicht auf Aneignung le:.:
    wirtschaftlicher Erzeugnisse, sondern gingen schnell dazu über, in
    Städten und Dörfern die Wohnungen umquartierter Volksgenossen
    unverantwortlicher Weise auszuplündern. Es ist bekannt geworden
    daß Soldaten wie Vandalen gehaust haben. Es wurden sinnlos Möbe-
    zerschlagen, Betten aufgeschnitten, Ledersessel zerschnitten, Kurs-
    gegenstände zerschlagen, Wohnungen verschmutzt. Ein Gärtnerei-
    besitzer z. B. zeigt an, daß man ihn 4000 Gladiolenzwiebeln entwen-
    det, alle Werkzeuge zerstört und alle Vorräte an Kranztüten, Seiden
    papier, Seidenbändern, Kranzschleifen sowie die Druckapparate auf
    dem Boden zertrampelt habe. Während der Besetzung von Goldap
    sollen die Russen sich verhältnismäßig wenig angeeignet, dagegen
    sollen deutsche Soldaten nach der Wiedereinnahme der Stadt die
    Wohnungen restlos ausgeplündert haben.
    Soldaten haben Plünderımgsgut in unübersehbaren Mengen durch die
    Post an Angehörige versandt oder auf Lastkraftwagen weggeschafft.
    Auf einem Postamt wurde durch die Kriminalpolizei festgestellt, daß
    der größte Teil der an einem Tag aufgegebenen Soldatenpakete Plün-
    derungsgut enthielt. Kontrollen solcher Sendungen wurden dadurch
    umgangen, daß man Zivilpersonen mit dem Versand beauftragte.
    Leider zu spät mußte der Oberpräsident sich am 25. 1 l. 44 dazu
    entschließen, das Absenden von Soldatenpaketen durch Zivilpersonen
    in öffentlichen Anschlägen unter Hinweis auf die Begünstigungs-
    vorschriften zu verbieten.
    Daß im geräumten Gebiet das Vieh wild heruınlief, hatte sich schnell
    herumgesprochen. Da in den betroffenen Kreisen auch die Zwangs-
    wirtschaft praktisch undurchführbar wurde, setzte bald ein Streben
    ein, sich in diesen Gebieten etwas zu „besorgen“. Es wurde geduldet,
    daß Rückkehrer und Auswärtige Lebensmittel, insbesondere Fleisch
    und Geflügel ohne Marken aufkauften. Sie eigneten sich auch herum-
    laufendes Vieh an, schlachteten es und nahmen das Fleisch mit.
    Landwirte fanden ihre Ställe leer und hielten sich an dem Vieh, das
    sich in der Nähe ihrer Gehöfte herumtrieb, schadlos. Der Gauleiter
    hatte Frauen gestattet, sich in ihren Heimatort zurück zu begeben,
    um dort Sachen, die sie hatten zurücklassen müssen, nachträglich zu
    bergen. Solche Frauen wurden Augenzeugen des Zustandes ihrer
    Wohnungen und haben sich in zahlreichen Fällen aus Nachbarwoh-
    nungen - soweit noch vorhanden - das genommen, was man bei
    ihnen selbst geplündert hatte. In anderen Fällen trafen zurückge-
    kehrte Frauen in ihren Wohnungen Soldaten an, von denen sie
    geradezu in die Nachbarhäuser geführt und aufgefordert wurden,
    vom Nachbarn das Notwendige zu nehmen. Dabei ging man davon
    aus, „daß die Sachen sonst entweder der Russe bekomme oder sie
    durch Feindeinwirkung zerstört oder von anderen Soldaten mitge-
    nommen würden.“ Solchen Aufforderungen leisteten gerade Frauen
    1) Goldap wurde nach heftigen Straßenkämpfen am 22. 10. 1944 geräumt, konnte jedoch im Gegen-
    stoß am 3. 11. 1944 durch Soldaten der 5. Pz.D. und der 50. I.D. zurückgewonnen werden
    (Dieckert/Grossmann, 1978, S. 69 ff.).
    301


    Vorwort: Gerhard Jesske Hamburg
    In allen Kriegen und Notsituationen wurde geplündert. In normalen Zeiten spricht das Gesetz vom Diebstahl, wenn der Dieb sich fremdes Eigentum aneignet, da gibt es auch Steigerungen in derStrafe, zum Beispiel wenn damit ein Überfall auf eine oder mehrer Personen verbunden ist. In Kriegen oder Notzeiten, die durch Naturkatastrophen entstehen, wird eine besondere Härte der Gesetze angewandt, bis hin zur Todesstrrafe.
    Für das Militär gab es Ausnahmen. Beim Vorschmarsch, wenn der Nachschub ausblieb, galt das Gesetz " Versorgung aus dem Land" also es wurden Lebensmittel beschlagnahmt und der Landser, der Hühner zur Verpflegung der Gruppe klaute, der der war kein Dieb, sondern er " organisierte" nur.
    Deutsche Offiziere organisierten für Ihre Frauen oder Bräute in Frankreich besonders Parfüm, Seife und Stoffe usw. Der Soldat besorgte sich lieber Alkohol oder Konserven, die er für die Fmilie nach Hause sandte.
    LTO aus dem Text von Martin Rath
    Hans Krüger (CDU, 1902–1971), Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte, Vorsitzender des Bundes der Vertriebenen, eine Mitwirkung an Todesurteilen im besetzten Polen zum Vorwurf gemacht wurde, befriedigte seine (hilfsweise) Argumentation, Todesurteile wegen Schwarzschlachtens seien de lege artis gewesen, nicht mehr recht das öffentliche Bauchgefühl – 1963/64 war u.a. der Justizmord an polnischen Schwarzschlachtern zum PR-Problem geworden.

    In dem folgendem offiziellen Bericht ist sehr drastisch beschrieben , wie in Ostpreußen 1944 von deutschen Soldaten die Bevölkerung ausgeplündert wurde. Damit ist die Mär widerlegt, dass nur die Russen plünderten. Amerikaner und ander Sieger plünderten Kriegsgefangene aus klauten Kunstschätze und andere Werte.
    DOKUMENTE
    52. Bericht des Generalstaatsanwalts (OLG-Präsident Szelínski) vom
    18. Januar 1945
    Das Berichtsvierteljahr stand weiterhin unter dem Eindruck des
    Russeneinfalls in das ostpreußische Grenzgebiet.
    Der überraschende Einbruch hatte eine Durchführung planmäßiger
    Räumungsmaßnahmen unnıöglich gemacht. Die Bevölkerung der
    unmittelbar bedrohten Kreise konnte nur das zum Leben Notwendig-
    ste mitnehmen. In den Kreisen, die Operationsgebiet wurden, mußte
    nahezu sämtliches Vieh, die Erntevorräte und der Hausrat zurück-
    bleiben. In den angrenzenden Kreisen, die vorsorglich gleichzeitig
    geräumt wurden, konnte zwar lebendes und totes Inventar zurück-
    geführt werden. Auch das konnte aber mangels planvoller Vorberei-
    tungen nur in geringerem Umfange geschehen, zumal neben flüchte:
    den Trecks zurückflutende Soldaten die Straßen und Brücken ver-
    stopften. Betroffen wurden durchweg landwirtschaftlich intensiv
    bewirtschaftete Kreise mit besonderem Viehreichtum.
    Die Folge war, daß sich in den Grenzgebieten zahreiches Vieh heruim-
    trieb, dessen ordnungsmäßige Versorgımg nicht gewährleistet war.
    Eine Sammlung und restlose Zurückführung in geschlossenen Trecfnf
    ließ sich nicht durchführen. Von der Wehrmacht wurden die Tiere
    herrenlos betrachtet, abgeschlachtet oder ergriffen und mitgefühıt-
    Diesem Beispiel folgend, eigneten sich auch Organisationen, die zt;
    Wehrmachtsgefolge gehörten, insbesondere die 0. T. und die zu
    Schanzarbeiten eingesetzten Männer, Vieh und Lebensmittelvorräte
    an.
    Ob und inwieweit diese Beute einer Gemeinschaftsverpflegung oder
    einem Eigenerwerb zugute gekommen ist, läßt sich nicht übersehen
    Die Beutemacher beschränkten sich jedoch nicht auf Aneignung le:.:
    wirtschaftlicher Erzeugnisse, sondern gingen schnell dazu über, in
    Städten und Dörfern die Wohnungen umquartierter Volksgenossen
    unverantwortlicher Weise auszuplündern. Es ist bekannt geworden
    daß Soldaten wie Vandalen gehaust haben. Es wurden sinnlos Möbe-
    zerschlagen, Betten aufgeschnitten, Ledersessel zerschnitten, Kurs-
    gegenstände zerschlagen, Wohnungen verschmutzt. Ein Gärtnerei-
    besitzer z. B. zeigt an, daß man ihn 4000 Gladiolenzwiebeln entwen-
    det, alle Werkzeuge zerstört und alle Vorräte an Kranztüten, Seiden
    papier, Seidenbändern, Kranzschleifen sowie die Druckapparate auf
    dem Boden zertrampelt habe. Während der Besetzung von Goldap
    sollen die Russen sich verhältnismäßig wenig angeeignet, dagegen
    sollen deutsche Soldaten nach der Wiedereinnahme der Stadt die
    Wohnungen restlos ausgeplündert haben.
    Soldaten haben Plünderımgsgut in unübersehbaren Mengen durch die
    Post an Angehörige versandt oder auf Lastkraftwagen weggeschafft.
    Auf einem Postamt wurde durch die Kriminalpolizei festgestellt, daß
    der größte Teil der an einem Tag aufgegebenen Soldatenpakete Plün-
    derungsgut enthielt. Kontrollen solcher Sendungen wurden dadurch
    umgangen, daß man Zivilpersonen mit dem Versand beauftragte.
    Leider zu spät mußte der Oberpräsident sich am 25. 1 l. 44 dazu
    entschließen, das Absenden von Soldatenpaketen durch Zivilpersonen
    in öffentlichen Anschlägen unter Hinweis auf die Begünstigungs-
    vorschriften zu verbieten.
    Daß im geräumten Gebiet das Vieh wild heruınlief, hatte sich schnell
    herumgesprochen. Da in den betroffenen Kreisen auch die Zwangs-
    wirtschaft praktisch undurchführbar wurde, setzte bald ein Streben
    ein, sich in diesen Gebieten etwas zu „besorgen“. Es wurde geduldet,
    daß Rückkehrer und Auswärtige Lebensmittel, insbesondere Fleisch
    und Geflügel ohne Marken aufkauften. Sie eigneten sich auch herum-
    laufendes Vieh an, schlachteten es und nahmen das Fleisch mit.
    Landwirte fanden ihre Ställe leer und hielten sich an dem Vieh, das
    sich in der Nähe ihrer Gehöfte herumtrieb, schadlos. Der Gauleiter
    hatte Frauen gestattet, sich in ihren Heimatort zurück zu begeben,
    um dort Sachen, die sie hatten zurücklassen müssen, nachträglich zu
    bergen. Solche Frauen wurden Augenzeugen des Zustandes ihrer
    Wohnungen und haben sich in zahlreichen Fällen aus Nachbarwoh-
    nungen - soweit noch vorhanden - das genommen, was man bei
    ihnen selbst geplündert hatte. In anderen Fällen trafen zurückge-
    kehrte Frauen in ihren Wohnungen Soldaten an, von denen sie
    geradezu in die Nachbarhäuser geführt und aufgefordert wurden,
    vom Nachbarn das Notwendige zu nehmen. Dabei ging man davon
    aus, „daß die Sachen sonst entweder der Russe bekomme oder sie
    durch Feindeinwirkung zerstört oder von anderen Soldaten mitge-
    nommen würden.“ Solchen Aufforderungen leisteten gerade Frauen
    1) Goldap wurde nach heftigen Straßenkämpfen am 22. 10. 1944 geräumt, konnte jedoch im Gegen-
    stoß am 3. 11. 1944 durch Soldaten der 5. Pz.D. und der 50. I.D. zurückgewonnen werden
    (Dieckert/Grossmann, 1978, S. 69 ff.).
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