Hallo ihr Lieben,
ich habe eine kleine Wissensfrage, die mich brennend interessiert. Wer konnte in diesem Zeitraum Immobilien erwerben??
Nach der Danziger Verfassung konnten nur Danziger Staatsbürger Grundstücke erwerben. Als Zugezogener aus nicht ehemals deutschen Gebieten konnte man diese frühestens nach 5 Jahren erwerben. Das ist doch richtig so??? Wie steht es aber mit schon bestehenden Immobilien? Galt da dasselbe oder gab es noch andere Vorgaben?
Ich weiß , dass ein Zugeszogener bei Firmengründungen dies nicht alleine konnte , er brauchte mindestens einen Kompagnon. Ich hatte mich schon wegen der vielen Firmen "&" gewundert. Ich bin gespannt , ob ihr meinen Wissensdurst stillen könnt.
Liebe Grüße
Jutta