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Thema: Einwohnermeldekartei - Abkürzung in der Spalte Wohnung unklar ("id"?)

  1. #1
    Forum-Teilnehmer
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    Standard Einwohnermeldekartei - Abkürzung in der Spalte Wohnung unklar ("id"?)

    Hallo zusammen,

    ich benötige Eure Hilfe beim Entziffern einer immer wieder verwendeten Zeichenfolge auf den Einwohnermeldekarten unter der Spalte "Wohnung".

    Dort steht in diversen Varianten etwa:
    <Datum> <Straße und Hausnummer>
    und manchmal auch:
    <Datum> <Straße und Hausnummer> ___ (idb??) <Nachname>

    Meine Fragen sind nun:
    - Was steht da wirklich? idb?
    - Für welche Worte soll die Abkürzung stehen?

    Offenbar ist die jeweilige Person an die jeweilige Adresse gezogen, vermutlich zur Untermiete bei dem danach Angegebenen.

    Hier ein paar Beispiele (Alle unter https://www.szukajwarchiwach.gov.pl/...tka/22124882):

    Auf Scan 36: d 30/7. 50. v Neuteich n. Langgasse 514 ___ (idb??) Durand
    Auf Scan 40 gleich mehrfach.
    Auf Scan 43 deutlich, aber dort lese ich eher idlb.

    Hat jemand eine Idee?

    Karsten

  2. #2
    Forum-Teilnehmer Avatar von Lavendelgirl
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    Standard AW: Einwohnermeldekartei - Abkürzung in der Spalte Wohnung unklar ("id"?)

    Hallo Karsten,

    könntest du mal bitte ein Beispiel einstellen!
    Der Link hilft so nicht weiter…

    Viele Grüße Frank
    Ein kleines Dankeschön für eine gegebene Antwort sollte doch für jeden machbar sein.

  3. #3
    Forum-Teilnehmer
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    Themenstarter

    Standard AW: Einwohnermeldekartei - Abkürzung in der Spalte Wohnung unklar ("idb"?)

    Hallo Frank,

    stimmt, gestern und auch heute funktioniert der Link bei mir ebenfalls nicht mehr.
    Nun habe ich noch einen anderen Einstieg in die Seite gefunden und daher hier ein weiterer Versuch mit direkten Links zu den Scans:

    Scan 36: https://www.szukajwarchiwach.gov.pl/...9237db284ad6f2 (4. Zeile)
    Scan 40: https://www.szukajwarchiwach.gov.pl/...227d417917c16b (5., 10, 14. und 18. Zeile)
    Scan 43: https://www.szukajwarchiwach.gov.pl/...46d8f998f4c984 (4. Zeile)

    Frohe Osterfeiertage!

    Karsten

  4. #4
    Forum-Teilnehmer Avatar von sarpei
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    Standard AW: Einwohnermeldekartei - Abkürzung in der Spalte Wohnung unklar ("idb"?)

    Hallo Karsten,

    wir scheinen in folgenden Punkten übereinzustimmen:

    - es ist 'idb' oder 'idlb' zu lesen
    - offenbar ist die jeweilige Person an die jeweilige Adresse gezogen
    - vermutlich zur Untermiete bei dem danach Angegebenen.

    Demnach bleibt übrig, eine sinnige Bedeutung für die (vermutlichen) Abkürzungen zu finden.

    Ich könnte mir Folgendes vorstellen und stelle es zur Diskussion:

    - idb: im Domicil bei
    - idlb: in der Location bei

    (Die 'ältliche' Schreibweise habe ich hier absichtlich verwendet).


    Viele Grüße,

    Peter

  5. #5
    Forum-Teilnehmer
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    Themenstarter

    Standard AW: Einwohnermeldekartei - Abkürzung in der Spalte Wohnung unklar ("id"?)

    Hallo Peter,

    das sind ja interessante Ideen, für mich klingen sie sofort plausibel, mal abgesehen von dem eigentlich erwarteten großen L in idlb. Das große und kleine d für Domicil wäre ja kaum unterscheidbar.

    Allerdings finde ich bei einer Suche nach "im Domicil (bzw. Domizil) bei" oder "in der Location bei" keine Treffer älterer Dokumente mit ähnlichem Zusammenhang wie in den Einwohnermeldekarten.

    Eine weitere Möglichkeit ergibt sich durch die Suche nach "per Adresse" (Laut https://de.wikipedia.org/wiki/Zustellanweisung die postalische Variante von "wohnhaft bei", welches etwas allgemeiner ist als "zur Untermiete").

    Ein Treffer ist das Ministerial-Blatt für die Preussische innere Verwaltung, 1. Jahrgang, Nr. 2, 1840:
    Unter X. "General=Postverwaltung" steht auf Seite 68:

    119) Cirkulare an sämmtliche Postanstalten und öffentliche Bekanntmachung [...] vom 16. März 1840
    [...]
    Simple Briefe, d.h. solche, für deren Verlust keine Garantie geleistet wird, welche unter der Adresse eingehen:
    "an N.N. per Adresse (- aux soins - zu Händen) des N.N."
    sind in der Regel an den letztern Adressaten abzugeben. Simple Briefe dagegen, welche mit der Bemerkung auf der Adresse eingehen:
    "an N.N. abzugeben bei N.N.", "bei N.N.", "im Hause des N.N.", "wohnhaft bei N.N." oder "logirt bei N.N." usw.
    sind möglichst an den erstgenannten Adressaten zu bestellen. Die auf der Adresse befindliche Angabe einer zweiten Person, ist hierbei nur als eine nähere Bezeichnung zur Erleichterung der Auffindung des wirklichen Empfängers zu betrachten. Nur wenn letzterer abwesend oder nicht aufzufinden ist, soll die Bestellung an die gedachte zweite Person erfolgen.
    [...]



    Ein anderer Treffer ergibt sehr ähnliche Möglichkeiten. Es ist das Amtsblatt des Königlichen Post-Departements, No. 13, 1866:
    In der General=Verfügung No. 37 ("Die Adressierung der Post=Anweisungen betreffend") vom 18.3.1866 auf Seite 68 steht:

    Insbesondere wiederholt es sich, daß auf Post=Anweisungen, wenn außer dem Adressaten zum Zweck der näheren Bezeichnung der Wohnung des Adressaten noch ein Anderer namhaft gemacht werden soll, die Adresse in der Form abgefaßt wird:
    "an A. per adresse des B" oder
    "an A. aux soins des B." oder
    "an A. für B.",
    welche Fassung indeß nach den vorbezeichneten Bestimmungen nur bei gewöhnlichen Briefen Anwendung finden darf, bei recommandirten Briefen [...] aber ausgeschlossen ist.
    [...] §. 2 des Reglements zum Postgesetze [...]
    Nach diesen Vorschriften darf die Adresse bei recommandirten Briefen, bei Briefen mit declarirtem Werthe, bei Post=Anweisungen und bei Begleitbriefen zu Packeten, sofern überhaupt ein Zusatz mittels eines zweiten Namens stattfindet, folgender Fassung entsprechen:
    "an A. zu erfragen bei B.",
    "an A. abzugeben bei B.",
    "an A. im Hause des B.",
    "an A. wohnhaft bei B.",
    "an A. logirt bei B.",
    wonächst die Bestellung an den erstgenannten Adressaten (A.) erfolgen soll, und
    "an A. zu Händen des B.",
    "an A. abzugeben an B.",
    wenn die Sendung an den zuletzt genannten zweiten Adressaten (B.) bestellt werden soll.



    Meine Erkenntnis: "logirt bei" und "bei" könnte die letzten Buchstaben erklären, da beides offenbar genutzt wurde.
    Das "id" bleibt zunächst offen, dafür fällt mir lediglich das lateinische idem = derselbe/ dasselbe ein, also insgesamt:

    idb = idem bei = derselbe bei
    idlb = idem logirt bei = derselbe logirt bei

    allerdings missfällt mir daran:
    - ein lateinisch-deutscher Mix
    - Auch diese Kombination finde ich in einer Internet-Suche nicht
    - "dieselbe" wäre "eadem" anstelle von "idem"

    Evtl. kann man das weiter plausibilisieren, denn wenn id = idem wäre, dann dürfte id nie durch einen Abkürzungspunkt getrennt werden. Ich habe dazu aber noch keine systematische Suche in den Einwohnermeldekarten gestartet. Wer auf Hinweise dafür oder auch dagegen stößt, mag sich gerne melden.

    Auch andere Ideen sind weiterhin willkommen! Evtl. findet ja auch jemand eine ausgeschriebene Abkürzung auf einer der Karten.

    Einen schönen Ostermontag wünscht

    Karsten

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