Hallo,
zur Zeit des Buergermeisters Eberhardt Ferber (etwa 1500 +- 20) soll das grosse Buergerrecht der Stadt Danzig vererblich gewesen sein. Dieses Recht soll sodann auch fuer die legitimen Nachkommen erblich die Buergerrechte und die Handelskonzession miteinbezogen haben.
In Simson's "Geschichte der Stadt Danzig" wird nur vermerkt, dass sich zu jener Zeit ein gefestigtes Patriziat gebildet hat, waehrend in Simson's "Geschichte der Danziger Willkuer" nichts ueber diese Angelegenheit zu finden ist.
Hat vielleicht hierzu jemand weiterfuehrende Literaturtips oder Angaben?
Viele Gruesse
Daniel