Meine Urgroßeltern haben sich scheiden lassen, so dass sich die Spuren meiner Urgroßmutter verloren haben. Auf dem Standesamt in Berlin habe ich die Heiratsurkunde der zweiten Ehe erhalten (09/1932). Die Frage, ob das Standesamt einen schriftlichen Nachweis über die erfolgte Scheidung vorliegen hat, wurde verneint.
Den Trennungszeitraum würde ich von 1925 bis 1928 eingrenzen. Der Ehemann lebte nach der Trennung mit zwei Kindern in Berlin, die Ehefrau fortan mit einem Kind in einer anderen, unbekannten Stadt (Gegend).
Angenommen, dass mein Urgrossvater die Scheidung in Berlin beantragte, ist sie dann auch dort abgewickelt worden?
Musste die Frau zum Scheidungsurteil in Berlin anwesend sein oder konnte sie der Scheidung am Wohnort (zuständigen Familiengericht) zustimmen?
Wie liefen damals die Dinge ab, die man heute Unterhalt, Versorgungsausgleich, Trennungszeitraum und (früher) die Schuldfrage nannte)?