23. Juni 1934: Danzig-polnisches Abkommen über die Hafenpolizei wird unterzeichnet
Sowie:
- Anstellung von Ausländern in Danzig
-Zulässigkeit besonderer Schiedsinstanzen zwischen Danzig und Polen
- Garantie der Danziger Verfassung
- Verfassungsmässigkeit der Einsetzung eines Staatskommissars.

http://www.zaoerv.de/05_1935/5_1935_1_b_149_155_1.pdf