Das neue polnische Archivgesetz von 2015 sieht eine Neuregelung der Aufbewahrungsfristen für Zivilstandsregister in Standesämtern vor.
Für polnische Standesämtern gelten künftig folgende Aufbewahrungsfristen:
· Geburten 100 Jahre
· Eheschließungen und Sterbefälle 80 Jahre
Es gibt eine Übergansfrist von 20 Jahre.
Nach der oben genannten Zeit werden die Standesamtbücher dem zuständigen Archiven übergebe.
Bei meiner Nachfrage erfuhr ich, dass nur kleine Standesämter, die wenige Bücher haben, bereits 80jährige Bücher an die Archive abliefern.
Bei größeren Standesämtern, wie Danzig, ist die Umsetzung der Neuregelung auf Grund des Umfanges noch NICHT praktikabel.
Grüße von Hans-Werner